Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Samstag, 7. Juli 2012
Zunahme von ‘billigen’ Elektrogeräten als Brandverursacher / Rossmann ruft 900.000 Billig-Haartrockner zurück
Kiel (ots) – Laut Brandursachenstatistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) bleibt Elektrizität mit Abstand die größte Risikoquelle für Brände.
Über ein Drittel der untersuchten Fälle sind auf technische Defekte an Elektrogeräten und -Installationen zurückzuführen. “Wir stellen besorgt eine deutliche Zunahme von ‘Billiggeräten’ als Brandverursacher fest”, sagt Dr. Hans-Hermann Drews vom IFS.
Aktuell hat die Drogeriekette “Rossmann” fast eine Million Geräte von einem Billighaartrockner zurückrufen müssen. Grund: Brandgefahr.
Was viele Nutzer unterschätzen: Alle elektrischen Haushaltsgeräte sind potenzielle Zündquellen.
Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn ein billiges Gerät angeschafft wird. In einem vom IFS untersuchten Fall hatte ein Versicherungsnehmer seinen etwa sechs Monate alten Rossmann-Föhn der Marke “Ideen Welt” vom Typ LD-035 morgens nach dem Benutzen ausgeschaltet und im Badezimmer abgelegt. Später geriet das Gerät in Brand. Ein IFS-Gutachter fand Kurzschluss-Spuren an der Anschlussleitung.
In der Bedienungsanleitung wurde darauf hingewiesen, nach der Benutzung den Netzstecker zu ziehen. “Das hätte den Schaden auf jeden Fall verhindert”, so Drews. Nach dem Produktsicherheitsgesetz und den VDE-Bestimmungen müssen elektrische Geräte aber so gebaut sein, dass von ihnen auch bei “vorhersehbarer Verwendung” oder “sorgloser Benutzung” keine Gefahr ausgeht.
Mittlerweile hat die Drogeriekette das Produkt aus dem Sortiment genommen. Bereits gekaufte Haartrockner der entsprechenden Marke können zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.
Zur kompletten Pressemitteilung der Mittelstand Nachrichten
Freitag, 29. Juni 2012
Zoll beschlagnahmt Spionage-Kugelschreiber wegen mangelnder Produktsicherheit
Dem Hauptzollamt Münster sind bei der Überwachung des Postverkehrs 16
Kugelschreibern mit integrierter Mini-Kamera in die Hände gefallen. Der Zoll
hat die Stifte aber nicht etwa beschlagnahmt, weil sie der Spionage dienen,
sondern wegen der „mangelhaften Produktsicherheit“.
Die Postpakete aus China sind nach Angaben des Zollamts an einen Händler aus der Nähe von Münster adressiert gewesen. Es fehlten die „CE-Kennzeichnung sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache“, heißt es in der Pressemitteilung.
Westfälische Nachrichten Münster
Donnerstag, 24. Mai 2012
„Produktsicherheitsgesetz: Den Letzten beißen die Hunde?“
Office&paper das Branchenmagazin für Bürobedarf &
Papeterie berichtet in der Mai Ausgabe
2012 unter dem Titel „Produktsicherheitsgesetz: Den Letzten
beißen die Hunde?“ ausführlich über das neue ProdSG und die Konsequenzen
die sich für den Einzelhandel daraus ergeben. Sie finden den kompletten Artikel
und das darin von mir abgegebene Statement zu dem Thema auch im Netz.
"Das neue
Produktsicherheitsgesetz schiebt dem Händler noch mehr Verantwortung zu. Dieser
muss für die Sicherheit seiner verkauften Produkte gerade stehen und sich mit
einem Wust an Detailinformationen abquälen. Dabei sind noch ganz andere
Instanzen gefragt." Link zur Presseschau auf Lutz Gathmann.de
Freitag, 27. April 2012
Was sind Phthalate?
VIS
Verbraucher Informationssystem Bayern.
Was sind Phthalate? Phthalate sind
Industriechemikalien. Sie werden als Weichmacher Kunststoffen, insbesondere PVC
zugesetzt, um sie elastisch und flexibel zu machen.
In welchen
Produkten sind Phthalate enthalten? Anwendungsbereiche sind beispielsweise Kunststoffmatten,
PVC-Bodenbeläge, Vinyltapeten, Einrichtungsgegenstände, Plastikschuhe und
Regenbekleidung. Sie können aber auch in Lebensmittelverpackungen, Farben oder
kosmetischen Mittteln enthalten sein.
Donnerstag, 5. April 2012
Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit
Für alltägliche Einkaufssituationen
haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die
Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) das "Schwarzbuch gefährliche Produkte" entwickelt.
In dieser Broschüre finden sich Produkte und Produktgruppen, die aus ganz
unterschiedlichen Gründen Gefahren bergen. So bietet das Schwarzbuch kompakte
Entscheidungshilfen für den Kauf von sicheren Produkten und unterstützt
Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, Produkte zu finden und zu beurteilen,
die ihren Preis wert sind, und bei allen anderen eine gesunde Skepsis zu
entwickeln.
Das Schwarzbuch ist Teil des
Bemühens, das Leben zu Hause und unterwegs sicherer zu machen, denn das Thema
"Heim- und Freizeitunfälle" betrifft mehr Menschen, als man glauben möchte: In
Deutschland ereignen sich pro Jahr rund 5,7 Millionen Unfälle in Heim und
Freizeit. Allein im Jahr 2009 sind dabei rund 7.000 Menschen ums Leben gekommen.
Die Broschüre "Gefährliche
Produkte in Haushalt und Freizeit" ist eine gemeinsame Veröffentlichung von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Aktion DAS
SICHERE HAUS (DSH).
Samstag, 28. Januar 2012
Produktsicherheit, Kennzeichnung von Produkten!
Einige Presse-Links zu dem Thema Produktsicherheit:
Manager Magazin "Immer mehr Produktrückrufe! Behörden machen Druck auf Pannenproduzenten"
PSI Journal "Interview mit Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor - Brennpunkt Produktkennzeichnung: Was gilt nach Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes?"
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Aktuell: Mehr Transparenz stärkt Sicherheit von Produkten Produktsicherheitsgesetz ab 1. Dezember in Kraft"
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg "Neues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG ersetzt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)"
Werbeartikel Nachrichten 9. Februar 2012 "Die Fallstricke des neuen Produktsicherheitsgesetzes" Mit Dr. Arun Kapoor sprach Isolde Unglaube.
„Produktsicherheit zwischen Freiheit und Verantwortung“ VDI Nachrichten
"Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für mich als Verbraucherin / Verbraucher?"
"Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für mich als Verbraucherin / Verbraucher?"
HK Hamburg GEWERBERECHT Das NeueProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Produktsicherheit Aufgaben der Zollverwaltung
Freitag, 27. Januar 2012
Die Adresse auf dem Produkt!
Seit Inkrafttreten des neuen ProSG reißt die Diskussion nicht ab und endet immer mit der Frage, ob denn wirklich die komplette Adresse, desjenigen der das Produkt auf dem Markt bereitstellt, auf das Produkt muss?
Ich kann dazu nur sagen eigentlich hat sich nichts geändert sehen Sie selbst, hier der Link zu den entsprechenden Paragraphen / Textpassagen des alten GPSG und des neuen ProSG!
Seit gut 7 Jahren hat man das entweder ignoriert oder sich auf eine Ausnahmeregelung berufen, die es so und schon gar nicht pauschal gab oder gibt.
Die Marktaufsicht wird jetzt verstärkt die Produkte überprüfen ob die Ausnahmeregelung zutrifft und es gibt Bußgelder, das ist das einzig Neue daran!
„Was braucht mein Produkt zur Markteinführung?“ Der 6 Punkte Produktcheck gibt Ihnen eine schnelle, sichere und preiswerte Antwort.
Einen sicheren Gruß
Lutz Gathmann
Ich kann dazu nur sagen eigentlich hat sich nichts geändert sehen Sie selbst, hier der Link zu den entsprechenden Paragraphen / Textpassagen des alten GPSG und des neuen ProSG!
Seit gut 7 Jahren hat man das entweder ignoriert oder sich auf eine Ausnahmeregelung berufen, die es so und schon gar nicht pauschal gab oder gibt.
Die Marktaufsicht wird jetzt verstärkt die Produkte überprüfen ob die Ausnahmeregelung zutrifft und es gibt Bußgelder, das ist das einzig Neue daran!
„Was braucht mein Produkt zur Markteinführung?“ Der 6 Punkte Produktcheck gibt Ihnen eine schnelle, sichere und preiswerte Antwort.
Einen sicheren Gruß
Lutz Gathmann
Montag, 16. Januar 2012
Achtung, als Designer und Hersteller eigener Produkte!
Am 1.12.2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetzt in Kraft getreten, es sieht jetzt teils drastische Strafen bei fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung von Produkten vor.
Das ProdSG gilt für fast alle Produktarten und nimmt nur Sonderbereiche wie z. B. Medizinprodukte und Lebensmittel aus. Es setzt eine Reihe europäischer CE-Richtlinien in nationales Recht um und regelt neben diesem harmonisierten Bereich auch die Sicherheit der Produkte, für die es keine europäische Harmonisierungsrichtlinie gibt. Es enthält eine Ausweitung auf Bauteile oder Baugruppen, die an gewerbliche Abnehmer zur Weiterverarbeitung gegeben werden.
Wesentliche Pflichten der Hersteller/Einführer und des Handels sind:
Neue Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten. Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und nachhaltigere Wirksamkeit zu erreichen. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, in bestimmten Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, bis 100.000 Euro verhängt werden.
Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, z. B. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
www.produktsicherheit.org
Das ProdSG gilt für fast alle Produktarten und nimmt nur Sonderbereiche wie z. B. Medizinprodukte und Lebensmittel aus. Es setzt eine Reihe europäischer CE-Richtlinien in nationales Recht um und regelt neben diesem harmonisierten Bereich auch die Sicherheit der Produkte, für die es keine europäische Harmonisierungsrichtlinie gibt. Es enthält eine Ausweitung auf Bauteile oder Baugruppen, die an gewerbliche Abnehmer zur Weiterverarbeitung gegeben werden.
Wesentliche Pflichten der Hersteller/Einführer und des Handels sind:
- die Prüfung, dass hergestellte verwendungsfertige Produkte mit dem Baumuster übereinstimmen,
- die Prüfung, ob eine Verwendung des GS-Zeichen möglich ist und ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, § 22 Abs. 2, 5 ProdSG,
- die Prüfung durch den Einführer vor dem Inverkehrbringen, ob für das Produkt, das ein GS-Zeichen trägt, auch ein entsprechendes Zertifikat vorliegt.
Neue Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten. Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und nachhaltigere Wirksamkeit zu erreichen. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, in bestimmten Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, bis 100.000 Euro verhängt werden.
Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, z. B. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
www.produktsicherheit.org
Montag, 5. Dezember 2011
Den Werbemittelsupergau meldet die Stuttgarter Zeitung
Sparkasse ruft Geschenke zurück
Die Kreissparkasse Esslingen hat zum
Weltspartag den Bausatz "Ambulanz" verschenkt.
Esslingen - "Das ist alles andere als erfreulich für
uns.“ Ulrich Unger, der Leiter der Unternehmenskommunikation der
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen bedauert die Panne ausdrücklich.
Denn eines der vier Geschenke, die die Sparkasse in diesem
Jahr zum Weltspartag ausgegeben hat, ist gesundheitsgefährdend. Es handelt sich
um den Bausatz „Ambulance“, einen Notarztwagen.
Das in China produzierte Spielzeug weist deutlich überhöhte
Schadstoffwerte auf……… Link
zur Stuttgarter Zeitung
„Was braucht mein
Produkt zur Markteinführung?“ Der 6 Punkte Produktcheck
gibt Ihnen eine schnelle, sichere und preiswerte Antwort.
Freitag, 2. Dezember 2011
Produktsicherheit aktuell "Neues Produktsicherheitsgesetz, Pflichten der Hersteller | Importeure"
Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist seit 1. Dezember 2011 in Kraft
Die weitergehenden Pflichten der Hersteller | Importeure und des Handels für Produkte, die den europäischen Richtlinien unterliegen, werden in den ProdSG-Verordnungen geregelt.
Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz neu festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten.
Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und eine bessere Wirksamkeit zu erreichen.
Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, bei besonderen Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat existiert, bis 100.000 Euro ausgesprochen werden.
Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, u.a. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber jetzt einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
Den gesamten Text der Meldung und den kompletten Gesetzestext finden Sie hier. Link zur Seite BAMS
„Was braucht mein Produkt zur Markteinführung?“ Der 6 Punkte Produktcheck gibt Ihnen eine schnelle, sichere und preiswerte Antwort.
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