Erste Ausbaustufe des Verpackungsregisters LUCID startet: Lückenschluss für Marktplätze und ausländische Importeure
Worum geht es inhaltlich? Immer mehr Verpackungen gelangen aus dem Ausland nach Deutschland, immer mehr Waren werden über elektronische Marktplätze vertrieben. Das bedeutet eine Vielzahl von Verpackungen. Doch die ausländischen Produzenten und Händler kennen die deutschen Rechtsvorschriften dazu oft nicht. Bislang führte das oft dazu, dass die ausländischen Firmen sich illegal verhielten. Der Vollzug im Ausland ist schwierig.
„Verpackungen sind Rohstoffe. Nur in einem finanziell gesunden Markt können die Recyclinganforderungen auf hohem Niveau umgesetzt werden. Trittbrettfahrer müssen identifiziert werden, sie müssen auch für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Die gesetzlichen Änderungen schaffen mehr Transparenz in zwei zentralen Bereichen,“ erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, den Sinn der ersten Ausbaustufe des Registers.
Zwei weitere Termine bringen zusätzliche Regelungen für noch mehr Transparenz.
• Zum 1. Januar 2022: Die erweiterte Pfandflicht für
Einweggetränkeverpackungen
• Ab 1. Juli 2022: Die zweite Ausbaustufe des Registers
betrifft dann all diejenigen, die befüllte Verpackungen in Verkehr bringen. Ab
dem Zeitpunkt muss der Hersteller für alle Verpackungsarten eine Registrierung
vornehmen, also auch für Pfandverpackungen, Transportverpackungen oder
industrielle Verpackungen. Auch die sogenannten Serviceverpackungen (z. B.
To-Go-Verpackungen, die in der Filiale befüllt werden) unterliegen dann der
Registrierungspflicht. Allerdings müssen in der Regel keine Datenmeldungen
hinterlegt werden.
• Auch die elektronischen Marktplätze und Online-Plattformen
werden ab dem 1. Juli 2022 direkt in die Pflicht genommen. Diese
Marktteilnehmer dürfen Waren in ihren Versandverpackungen und weiteren
Verkaufsverpackungen nur dann anbieten, wenn die Verpackungen an einem System
beteiligt und im Verpackungsregister LUCID registriert wurden. Dies ergänzt die
Neuregelung zur Steuernummer, da damit die Grundlage geschaffen wurde, diese
Pflicht digital umzusetzen.
Mit der Veröffentlichung der registrierten Unternehmen wird nachvollziehbar, wer diese Verpackungen in Verkehr bringt.
Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: „Die klare Benennung der Adressatengruppe erhöht die bereits erreichte Transparenz nochmal deutlich. Das Prinzip der direkten Produktverantwortung wird konsequent und konkret für alle Arten von Verpackungen und Vertriebswege benannt. Für ausländische Unternehmen wird es einfacher, die Regeln einzuhalten. Wir treten in eine neue Phase der Wirksamkeit des Gesetzes ein.“ Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2019 wurde viel erreicht. Aktuell sind rund 212.000 Unternehmen registriert. Das entspricht im Vergleich zu 2018 dem Trend einer Vervierfachung der produktverantwortlich handelnden Unternehmen. Mehr Produzenten zahlen für das Recycling ihrer Verpackungen. Die Unternehmen kümmern sich zunehmend um recycling- und umweltgerechte Verpackungen. Auch für den Vollzug hat die ZSVR mit dem digitalen Behördenportal im April 2021 neue Voraussetzungen geschaffen. Der Zugriff der zuständigen Behörden auf identifizierte Fehlverhaltensfälle von Unternehmen erfolgt damit direkt.
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren
Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK
Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie der Markenverband. Sie
wird mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene
Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen.
Dazu führt sie ein Register aller Produktverantwortlichen aus Industrie und
Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt damit für mehr
Fairness und eine transparente Kostenteilung unter den Beteiligten. Vorstand
der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut. Weitere Informationen zur Arbeit
der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie unter www.verpackungsregister.org
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