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Montag, 5. Dezember 2011

Den Werbemittelsupergau meldet die Stuttgarter Zeitung




Sparkasse ruft Geschenke zurück

Die Kreissparkasse Esslingen hat zum Weltspartag den Bausatz "Ambulanz" verschenkt.

Esslingen - "Das ist alles andere als erfreulich für uns.“ Ulrich Unger, der Leiter der Unternehmenskommunikation der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen bedauert die Panne ausdrücklich.

Denn eines der vier Geschenke, die die Sparkasse in diesem Jahr zum Weltspartag ausgegeben hat, ist gesundheitsgefährdend. Es handelt sich um den Bausatz „Ambulance“, einen Notarztwagen.

Das in China produzierte Spielzeug weist deutlich überhöhte Schadstoffwerte auf……… Link zur Stuttgarter Zeitung

  



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Freitag, 2. Dezember 2011

Produktsicherheit aktuell "Neues Produktsicherheitsgesetz, Pflichten der Hersteller | Importeure"

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist seit 1. Dezember 2011 in Kraft

Die weitergehenden Pflichten der Hersteller | Importeure und des Handels für Produkte, die den europäischen Richtlinien unterliegen, werden in den ProdSG-Verordnungen geregelt.

Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz neu festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten.

Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und eine bessere Wirksamkeit zu erreichen.

Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, bei besonderen Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat existiert, bis 100.000 Euro ausgesprochen werden.

Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, u.a. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber jetzt einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

Den gesamten Text der Meldung und den kompletten Gesetzestext finden Sie hier. Link zur Seite BAMS    

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Montag, 28. November 2011

Produktsicherheit aktuell " Neues Produktsicherheitsgesetz ab 1.12.2011"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt mit:

Neues Produktsicherheitsgesetz

Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Nachdem der Bundestag den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen und der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, ist es nunmehr am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) tritt damit am 1. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Den gesamten Text der Meldung und den kompletten Gesetzestext finden Sie hier. Link zur Seite BAMS    


  
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Freitag, 21. Oktober 2011

Länder starten neues Verbraucherportal für Lebensmittelwarnungen / Verbraucherwarnungen nun zentral und bundesweit!

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW teilt mit:

Die Bundesländer weiten das Informationsangebot im Verbraucherschutz aus. Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Im Auftrag der 16 Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür ein eigenes Internetportal eingerichtet, das ab sofort unter www.lebensmittelwarnung.de  zu finden ist.

Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Konsumenten befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmen. …………. zum kompletten Text

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Freitag, 14. Oktober 2011

REACH-Info 9 "REACH und Recycling"

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und 
Arbeitsmedizin
 
Broschüre: REACH-Info 9 "REACH und Recycling" erschienen
  
Wenn aus Abfällen Chemikalien werden
Eigentlich fällt Abfall nicht unter das neue europäische Chemikalienrecht REACH. 
Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen 
mit sich. 
Mit REACH-Info 9 "REACH und Recycling" gibt die Bundesanstalt für 
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im 
REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit 
sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.
Abfall gilt gemäß der REACH-Verordnung nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis 
und ist daher von deren Regelungen ausgenommen. 
Wird Abfall aber recycelt, entstehen irgendwann wieder Stoffe oder Gemische, 
die dann unter REACH und somit normalerweise unter die Registrierungspflicht fallen. 
Unter bestimmten Bedingungen gilt aber eine Ausnahme von dieser Pflicht, und 
zwar dann, wenn der zurück gewonnene Stoff identisch mit einem bereits 
registrierten ist. 
Für Recycling-Unternehmen ist es daher entscheidend zu klären, ab welchem
Zeitpunkt ein Abfall wieder zu einem Stoff wird und wie sich feststellen lässt, 
ob ein identischer Stoff bereits registriert ist. Diese Bedingungen werden anhand
konkreter Beispiele erläutert.
Das Kapitel "Informationspflichten" stellt außerdem dar, welche Informationen
vorliegen sollten, welche entlang der Lieferkette an die Kunden weitergegeben 
werden müssen und ob gegebenenfalls Expositionsszenarien erforderlich sind. 
Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise auf weiterführende Informationen.


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Donnerstag, 13. Oktober 2011



Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Presse Meldungen


Neues Produktsicherheitsgesetz

Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter - viele der Gegen­stände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat der Bundestag am 23. September 2011 den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.

Schwerpunkte der Neufassung:

Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und ver­besserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwa­chung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Si­cherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte - und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. Mit der Einführung eines einheitlichen Richtwerts von 0,5 Stichproben je 1000 Einwohner wird zudem sichergestellt, dass es bei der Marktüberwachung zu keinem Ungleichgewicht bei den Kontrollen auf den Ländermärkten kommt.

Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur In­formation der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beein­flusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.

Insgesamt wird mit dem Gesetz die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Markt­überwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Danach könnte das neue Produktsicherheitsgesetz am 01.12.2011 in Kraft treten.



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Einen schönen Gruß aus Düsseldorf

  
Lutz Gathmann