Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Samstag, 7. Juli 2012
Zunahme von ‘billigen’ Elektrogeräten als Brandverursacher / Rossmann ruft 900.000 Billig-Haartrockner zurück
Kiel (ots) – Laut Brandursachenstatistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) bleibt Elektrizität mit Abstand die größte Risikoquelle für Brände.
Über ein Drittel der untersuchten Fälle sind auf technische Defekte an Elektrogeräten und -Installationen zurückzuführen. “Wir stellen besorgt eine deutliche Zunahme von ‘Billiggeräten’ als Brandverursacher fest”, sagt Dr. Hans-Hermann Drews vom IFS.
Aktuell hat die Drogeriekette “Rossmann” fast eine Million Geräte von einem Billighaartrockner zurückrufen müssen. Grund: Brandgefahr.
Was viele Nutzer unterschätzen: Alle elektrischen Haushaltsgeräte sind potenzielle Zündquellen.
Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn ein billiges Gerät angeschafft wird. In einem vom IFS untersuchten Fall hatte ein Versicherungsnehmer seinen etwa sechs Monate alten Rossmann-Föhn der Marke “Ideen Welt” vom Typ LD-035 morgens nach dem Benutzen ausgeschaltet und im Badezimmer abgelegt. Später geriet das Gerät in Brand. Ein IFS-Gutachter fand Kurzschluss-Spuren an der Anschlussleitung.
In der Bedienungsanleitung wurde darauf hingewiesen, nach der Benutzung den Netzstecker zu ziehen. “Das hätte den Schaden auf jeden Fall verhindert”, so Drews. Nach dem Produktsicherheitsgesetz und den VDE-Bestimmungen müssen elektrische Geräte aber so gebaut sein, dass von ihnen auch bei “vorhersehbarer Verwendung” oder “sorgloser Benutzung” keine Gefahr ausgeht.
Mittlerweile hat die Drogeriekette das Produkt aus dem Sortiment genommen. Bereits gekaufte Haartrockner der entsprechenden Marke können zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.
Zur kompletten Pressemitteilung der Mittelstand Nachrichten
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