Aktualisierte
Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom August 2012
Spielzeug
muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei
der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt
werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und
daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein
kann.
Bereits
bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen
Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für
die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte
vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten
Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren
Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und
aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.
Für
Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur
Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und
bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie
vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur
Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer
Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko
praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen,
beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert
überschreitet.
Für Arsen
und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen
Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ
beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen
Hautveränderungen beitragen.