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Donnerstag, 13. September 2012

Schadstoffe in Produkten? Der Strichcode verrät es!



Spielzeuge, Kleidungsstücke oder andere Alltagsgegenstände können Schadstoffe enthalten. 

Mit einem neuen Online-Formular können Sie jedoch ab sofort jedes Produkt auf besonders besorgnis-erregende Chemikalien überprüfen. 

Sie müssen nur die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen und stellen sofort online eine Anfrage an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur. 

Innerhalb von 45 Tagen müssen Sie kostenlos eine Antwort erhalten – unabhängig davon, ob Sie das Produkt kaufen oder nicht. 

Ihr Recht auf Auskunft bei Händlern, Herstellern oder Importeuren und auch direkt in jedem Geschäft gründet auf einer Bestimmung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. 

Sie gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt und soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Stoffen schützen.
 

Das neue Online-Formular wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und UBA zusammen entwickelt. 



Mittwoch, 5. September 2012

Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug



Aktualisierte Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom  August 2012

Spielzeug muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein kann.

Bereits bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.

Für Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen, beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert überschreitet.

Für Arsen und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen Hautveränderungen beitragen.