Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Presse Meldungen
Neues Produktsicherheitsgesetz
Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb
Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter - viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat der Bundestag am 23. September 2011 den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.
Schwerpunkte der Neufassung:
Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte - und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. Mit der Einführung eines einheitlichen Richtwerts von 0,5 Stichproben je 1000 Einwohner wird zudem sichergestellt, dass es bei der Marktüberwachung zu keinem Ungleichgewicht bei den Kontrollen auf den Ländermärkten kommt.
Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.
Insgesamt wird mit dem Gesetz die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Danach könnte das neue Produktsicherheitsgesetz am 01.12.2011 in Kraft treten.
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Einen schönen Gruß aus Düsseldorf
Lutz Gathmann