Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Dienstag, 27. Januar 2015
IHK Seminar Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Seminar Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Dienstag, 3. März 2015, 9:00 bis 16:30 Uhr.
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg www.ihk-niederrhein.de
Mercatorstr. 22-24 | D-47051 Duisburg
Kontakt und Anmeldung
Stefan Finke Telefon: 0203 2821-269 | Telefax: 0203 285349-269 | finke@niederrhein.ihk.de
Info und Anmeldeformular
Samstag, 10. Januar 2015
Bericht "Gefährliche Produkte 2014" erschienen
Pressemitteilung der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fakten:
Gefährliche Produkte 2014
China ist erneut
Spitzenreiter in der "Hitliste" gefährlicher Produkte. Das ergab die
statistische Auswertung des Schnellwarnsystems RAPEX, die jährlich von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zentrale
Meldestelle in Deutschland herausgegeben wird. 31,5 Prozent aller vom europäischen
Schnellwarnsystem im Jahr 2013 erfassten mangelhaften Produkte stammten aus der
Volksrepublik. Insgesamt speiste die BAuA 203 Meldungen ins europäische System.
Über statistische Auswertungen der Meldungen hinaus beleuchtet der gerade
erschienene Informationsdienst "Gefährliche Produkte 2014" das
Unfallgeschehen mit Geräten und Maschinen.
Bei den RAPEX-Meldungen
verstieß fast die Hälfte der gemeldeten Produkte gegen das Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die größte Produktgruppe
bildeten dabei die Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit, gefolgt von
Kosmetika. Gemeldet wurden hier zum Beispiel Tätowierfarben, Make-up,
Hautcremes oder Haarfärbemittel.
Der zweithäufigste Grund für
Meldungen waren Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). 39
Prozent der gefährlichen Produkte verstießen gegen diese Rechtsvorschrift.
Beanstandet wurden hier fast ausschließlich PKWs und Krafträder. Es bestand in
den meisten Fällen eine mechanische Gefährdung, etwa durch Festigkeitsmängel
(Bruch) oder scharfe Kanten (Schnittverletzungen).
Den Bericht "Gefährliche
Produkte 2014" gibt es im neuen Produktsicherheitsportal der BAuA im
PDF-Format unter www.produktsicherheitsportal.de
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