BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Halogenlampen sind die ineffizientesten Lampen im
Beleuchtungsregal. Dennoch werden sie mit diversen
"Eco"-Bezeichnungen und grünem Verpackungsdesign von vielen großen
Markenherstellern verkauft. Das haben sowohl Proben des BUND sowie seiner
europäischen Partnerorganisationen aus dem "Coolproducts"-Netzwerk
ergeben.
Halogenlampen fressen
Strom und Geld
Seit dem so genannten "Glühlampen-Aus" vor einigen
Jahren sind Halogenlampen die mit Abstand größten Energieverschwender im
Beleuchtungsfachhandel. Sie verbrauchen ein Vielfaches (fünf- bis zehnmal so
viel) an Strom für die gleiche Lichtausbaute wie eine vergleichbare LED-Lampe.
Im Rahmen des EU-Energielabels erreichen Halogenlampen
maximal eine Energieeffizienzklasse von D oder C. Wohingegen die besten
LED-Lampen durch die Effizienzklasse A++ ausgewiesen werden. Zudem erhöht der
Einsatz von Halogenlampen die Energiekosten der Verbraucher pro eingesetzter
Lampe um etwa einen Euro pro Monat gegenüber einer vergleichbaren LED-Lampe.
Hersteller sollen nicht
länger mit Öko-Attributen werben dürfen
Trotzdem bewerben Hersteller wie Osram, Philips, Xavax und
Co. ihre Halogenlampen mit Prädikaten wie "Eco", "Eco-Classic"
oder "Eco-Superstar". Das ist aus BUND-Sicht Verbrauchertäuschung
pur! Verbraucher, die bei den etwas günstigeren Verkaufspreisen von Halogen im
Vergleich zu LED diesem Greenwashing auf den Leim gehen, zahlen anschließend
Monat für Monat die Zeche – auf Kosten Ihres eigenen Budgets und unseres
gemeinsamen Klimas.
Das EU-Recht verbietet ausdrücklich der Verkauf von
ineffizienten Leuchtmitteln wie Halogenlampen mit der Bezeichnung
"Energiesparlampe" oder ähnlichen Begriffen. Die Bezeichnung
"Eco" (zu deutsch: "Öko") ist darin zwar nicht explizit
erwähnt. Doch EU-Leitlinien, die für die europäischen Marktaufsichtsbehörden
bestimmt sind, betonen eindeutig, dass die Nutzung von Begriffen wie
"Eco" genauso rechtlich einzustufen ist wie die unzulässige Bezeichnung
als "Energiesparlampe".
Mittlerweile haben BUND-Partner aus dem
"Coolproducts"-Netzwerk rechtliche Beschwerden in Frankreich,
Dänemark und Schweden eingereicht. In Deutschland hat der Bundesverband
Verbraucherzentrale nun ebenfalls entsprechende rechtliche Schritte gegen die
irreführenden Produktbezeichnungen eingeleitet.