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Montag, 30. Juli 2012

"Strand-Schnäppchen schrottreif bis gefährlich"


Pressemitteilung des TÜV Rheinland vom 26.07.2012


Augen auf beim Souvenirkauf! TÜV Rheinland testet Spielzeug, Sonnenbrillen und Fußball-Shirts europaweit: Alarmierende Ergebnisse 

Bereits zum dritten Mal hat sich TÜV Rheinland auf große Europa-Einkaufstour begeben. Auf den Einkaufszetteln standen in diesem Jahr Spielzeug, Sonnenbrillen und Fußball-Shirts. Fündig wurden die Experten in beliebten Urlaubsregionen direkt am Strand oder in Souvenir- und Billigläden. Doch auch in diesem Jahr können die Prüfer keine Entwarnung geben. 52 der 134 gekauften Artikel entsprechen nicht den Mindestanforderungen der Europäischen Union.  

 Sie dürfen so innerhalb der EU nicht verkauft werden, da sie die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen. Besonders alarmierend ist die Lage bei den getesteten Spielwaren. „Von den 45 gekauften Spielwaren weisen 28 Produkte zum Teil schwerwiegende Mängel auf“, erklärt Prof. Ralf Wilde, Executive Vice President Produkte bei TÜV Rheinland. „Neben verschluckbaren Kleinteilen haben wir unter anderem auch Klemmstellen oder Mängel bei der elektrischen Sicherheit gefunden. Diese Produkte stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar und dürfen so nicht verkauft werden“. 

Gekauft wurden die Freizeitartikel für 99 Cent bis circa 20 Euro in den letzten Wochen in beliebten Urlaubsregionen in Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien direkt am Strand, in Souvenir- oder Billigläden – dort, wo üblicherweise auch viele Urlauber und Familien mit Kindern Freizeitprodukte für den Urlaub kaufen. Getestet wurden die Produkte anschließend in Testlaboratorien von TÜV Rheinland in Köln und Nürnberg.  Link zur kompletten Pressemitteilung

Link zu Presseartikeln




Die Bezirksregierung Köln hat für Verbraucher ein Faltblatt herausgegeben um mangelhafte Produkte zu erkennen

Montag, 23. Juli 2012

Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom Juli 2012

Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012

BAuA veröffentlicht und bewertet gesammelte Meldungen

Dortmund - Von unsicheren Produkten gehen hohe Risiken für die Gesundheit aus. 
Das Produktsicherheitsgesetz beauftragt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmitteln zu informieren. In der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" veröffentlicht die BAuA jährlich eine Auswertung der vorliegenden Meldungen über gefährliche technische Produkte. Jetzt erscheint die aktuelle Ausgabe 2012 mit der Analyse der Daten aus dem Jahr 2011.

Für den Bericht ausgewertet werden neben der deutschen Tagespresse und den Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle auch die nationalen RAPEX-Meldungen. RAPEX steht für "Rapid Exchangeof Information System" und ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission zu gefährlichen Produkten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 158 RAPEX-Meldungen aus Deutschland. Dabei wurden Produkte aus allen Kategorien berücksichtigt.




Samstag, 7. Juli 2012

Zunahme von ‘billigen’ Elektrogeräten als Brandverursacher / Rossmann ruft 900.000 Billig-Haartrockner zurück


Kiel (ots) – Laut Brandursachenstatistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) bleibt Elektrizität mit Abstand die größte Risikoquelle für Brände. 

Über ein Drittel der untersuchten Fälle sind auf technische Defekte an Elektrogeräten und -Installationen zurückzuführen. “Wir stellen besorgt eine deutliche Zunahme von ‘Billiggeräten’ als Brandverursacher fest”, sagt Dr. Hans-Hermann Drews vom IFS. 

Aktuell hat die Drogeriekette “Rossmann” fast eine Million Geräte von einem Billighaartrockner zurückrufen müssen. Grund: Brandgefahr.

Was viele Nutzer unterschätzen: Alle elektrischen Haushaltsgeräte sind potenzielle Zündquellen. 

Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn ein billiges Gerät angeschafft wird. In einem vom IFS untersuchten Fall hatte ein Versicherungsnehmer seinen etwa sechs Monate alten Rossmann-Föhn der Marke “Ideen Welt” vom Typ LD-035 morgens nach dem Benutzen ausgeschaltet und im Badezimmer abgelegt. Später geriet das Gerät in Brand. Ein IFS-Gutachter fand Kurzschluss-Spuren an der Anschlussleitung. 

In der Bedienungsanleitung wurde darauf hingewiesen, nach der Benutzung den Netzstecker zu ziehen. “Das hätte den Schaden auf jeden Fall verhindert”, so Drews. Nach dem Produktsicherheitsgesetz und den VDE-Bestimmungen müssen elektrische Geräte aber so gebaut sein, dass von ihnen auch bei “vorhersehbarer Verwendung” oder “sorgloser Benutzung” keine Gefahr ausgeht. 

Mittlerweile hat die Drogeriekette das Produkt aus dem Sortiment genommen. Bereits gekaufte Haartrockner der entsprechenden Marke können zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.

Zur kompletten Pressemitteilung der Mittelstand Nachrichten