Ab 3. März 2013 ist
die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem
müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte
erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu
gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren
zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem
Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
(HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der
zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem
der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht,
regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im
November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im
parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen
zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder
aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den
nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Sonntag, 20. Januar 2013
Donnerstag, 10. Januar 2013
Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe
Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe
"Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit
diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten
Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr
2012.
Dieser
Bericht enthält:
-
erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes,
Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die
Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden
"ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine
aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des
Produktsicherheitsgesetzes,
- eine
Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der
betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012,
für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei
dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG
unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift
wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
(LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in
Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene
Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren
Rechtsvorschriften unterliegt.
Quelle: BAuA
Quelle: BAuA
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