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Sonntag, 20. Januar 2013

Verbot für Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung

Ab 3. März 2013 ist die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Donnerstag, 10. Januar 2013

Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe


Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr 2012.
Dieser Bericht enthält:
- erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden "ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes,
- eine Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012, für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren Rechtsvorschriften unterliegt.

Quelle: BAuA