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Samstag, 29. Dezember 2012

Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten


Die Kommission muss entsprechend der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassen, wenn diese Produkte ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und große Unterschiede in den Leistungsniveaus bei gleichwertigen Funktionen aufweisen.

Aus diesem Grund wurde am 26. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung Nr. 874/2012 "zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" veröffentlicht.

Durch die jetzt veröffentlichte Verordnung werden neue Bestimmungen festgelegt, um den Lieferanten durch das Energieetikett dynamische Anreize dafür zu bieten, die Energieeffizienz elektrischer Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen.

Die noch bis zum 1. September 2013 gültige Richtlinie 98/11/EG ist auf bestimmte Technologien innerhalb der Kategorie der Haushaltslampen beschränkt. Damit das Etikett aber auch zur Verbesserung der Energieeffizienz anderer Lampentechnologien verwendet werden kann, sollen zukünftig auch Lampen mit gebündeltem Licht, Niedrigstvoltlampen, Leuchtdioden und Lampen, die überwiegend für professionelle Beleuchtungszwecke verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 874/2012 fallen.

Leuchten werden oftmals mit eingebauten oder mitgelieferten Lampen verkauft. Ergänzend zu den Anforderungen für Lampen soll die Verordnung auch dafür sorgen, dass die Verbraucher über die Kompatibilität einer Leuchte mit Energiesparlampen und über die Energieeffizienz der zur Leuchte gehörenden Lampe informiert werden.
Quelle: CE News