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Freitag, 27. Januar 2012

Die Adresse auf dem Produkt!

Seit Inkrafttreten des neuen ProSG reißt die Diskussion nicht ab und endet immer mit der Frage, ob denn wirklich die komplette Adresse, desjenigen der das Produkt auf dem Markt bereitstellt, auf das Produkt muss?

Ich kann dazu nur sagen eigentlich hat sich nichts geändert sehen Sie selbst, hier der Link zu den entsprechenden Paragraphen / Textpassagen des alten GPSG und des neuen ProSG!

Seit gut 7 Jahren hat man das entweder ignoriert oder sich auf eine Ausnahmeregelung berufen, die es so und schon gar nicht pauschal gab oder gibt.

Die Marktaufsicht wird jetzt verstärkt die Produkte überprüfen ob die Ausnahmeregelung zutrifft und es gibt Bußgelder, das ist das einzig Neue daran!   

„Was braucht mein Produkt zur Markteinführung?“  Der 6 Punkte Produktcheck gibt Ihnen eine schnelle, sichere und preiswerte Antwort.

Einen sicheren Gruß
Lutz Gathmann

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