Lieferanten
von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden
Stoffes (substances of very high concern, SVHC) enthalten, haben unter der
europäischen Chemikalienverordnung REACH besondere Informations- und
Mitteilungspflichten.
Im
Juli dieses Jahres veröffentlichte die Bundesstelle für Chemikalien bei der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Leitfaden
"Guidance for suppliers of articles" in englischer Sprache auf der
Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks, um betroffene Unternehmen zu
unterstützen. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen"
auch auf Deutsch zur Verfügung.
(Quelle
BAuA)