Produkte die wie Lebensmittel aussehen ohne
welche zu sein sind in der EU verboten! Schon seit 1987 also seit mehr als ein
viertel Jahrhundert gilt die entsprechende europäische Richtlinie 87/357/EWG.
Trotzdem findet man auf den
Geschenkartikel- und Konsumgütermessen wie z.B. „Vivanti“ in Düsseldorf oder
demnächst auf der „tendence“ in Frankfurt auch
in diesem Jahr wieder hunderte von Produkten die unter dieses Verbot
fallen und trotzdem dort angeboten werden. Auch das Internet bietet eine reiche
Auswahl an Handelsplattformen mit entsprechenden Produkten.
So findet der aufmerksame Besucher
viele Produkte die wie Lebensmittel aussehen aber keine sind, Toastscheiben und
Kekse aus Silikon, Kirschen und Erdbeeren aus Glas und Schokolade sowie
Pralinen aus Seife, Spiegeleier als Kerzen, Christbaumkugeln als Törtchen, alles
Produkte die so in der EU nicht gehandelt, ausgestellt oder hergestellt werden
dürften.
Anscheinend kümmert es die Anbieter
wenig oder sie sind selbst ahnungslos, jedenfalls drohen auch dem Einzelhandel,
bei Kontrollen der Marktaufsicht, neben dem finanziellen Schaden durch den
Verlust der Ware auch noch entsprechende Bußgelder von bis zu 10.000,- Euro.
Links zu den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen sowie die relevanten Textstellen als
Auszug.