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Freitag, 2. Dezember 2011

Produktsicherheit aktuell "Neues Produktsicherheitsgesetz, Pflichten der Hersteller | Importeure"

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist seit 1. Dezember 2011 in Kraft

Die weitergehenden Pflichten der Hersteller | Importeure und des Handels für Produkte, die den europäischen Richtlinien unterliegen, werden in den ProdSG-Verordnungen geregelt.

Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz neu festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten.

Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und eine bessere Wirksamkeit zu erreichen.

Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, bei besonderen Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat existiert, bis 100.000 Euro ausgesprochen werden.

Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, u.a. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber jetzt einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

Den gesamten Text der Meldung und den kompletten Gesetzestext finden Sie hier. Link zur Seite BAMS    

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