Pressemeldung der EU Kommission
Die Europäische Kommission weist Berichte über angeblich von
ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des "Made in
Germany"-Labels zurück.
Weder will die Kommission die Herkunftsbezeichnung
abschaffen noch erschweren.
Im Gegenteil: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge
zur Produktsicherheit wird das Label "Made in Deutschland" gestärkt
und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket heißt
es dazu: "Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als
Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben."
(Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).
Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, wo die
letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung
stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem Leder zu
einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als "Made in
Germany". Die Vorschläge der Kommission sollen also sicherstellen, dass
ein Produkt "Made in Germany" auch wirklich in Deutschland produziert
worden ist.
Zurzeit gibt es kaum gemeinsame Regeln zur
Herkunftskennzeichnung, so dass Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts
angeben können, was sie wollen. Aber Unternehmen, die in der EU produzieren,
sollten ihre Kunden über die Herkunft ihrer Produkte informieren können und
gegen falsche Herkunftsangaben ihrer Wettbewerber geschützt sein. Deutschland hat keine bindende Gesetzgebung
zur Nutzung von "Made in Germany". Die Verantwortung liegt zurzeit
bei den Herstellern. Das OLG Düsseldorf hat aber 2011 ausgeführt dass Kunden
erwarten dass mit „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ gekennzeichneten
Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden. Die Vorschläge der Kommission sind in diesem
Sinne.
Herkunftskennzeichnung war schon immer ein schwieriges Thema
im Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten haben versucht, Regeln zur nationalen Herkunftskennzeichnung
einzuführen. Von daher gibt es einen klaren Bedarf seitens der Mitgliedstaaten,
die Herkunftsbezeichnung klar zu regeln. Auch das Europäische Parlament hatte
eine Gesetzesinitiative zum Thema Herkunftsbezeichnung gefordert. Außerdem führt
das Fehlen von Regeln zu vielen Missbräuchen im Binnenmarkt.
Der Vorschlag ist eine praktische Lösung für ein schwieriges
Problem. Er wird nationale Hindernisse unterbinden, die auf unterschiedlichen
Regeln zur Herkunftsbezeichnung herrühren, und schützt Unternehmen vor
unlauterem Wettbewerb. Der Vorschlag wird keine Zusatzkosten für Unternehmen
zur Folge haben und ist frei von zusätzlichen Bürokratiekosten. Und
Qualitätskennzeichnung fällt nicht in den Wirkungsbereich des Vorschlags. Der
Vorschlag betrifft nur reine Verbraucherprodukte.
Mehr Informationen zu dem Gesetzespaket zur
Produktsicherheit finden Sie hier.