Am
29. März 2019 tritt das Vereinigte Königreich formal aus der EU aus. Nach einer
Übergangsfrist bis Ende 2020 endet die Anwendung von EU-Recht für
Großbritannien. Welche Vorbereitungen können Unternehmen - bei allen
Unbekannten - schon jetzt ergreifen? Unternehmen sollten sich auf einen
tatsächlichen Austritt des Königreichs aus der EU einstellen.
Einige
wichtige Änderungen
Lieferketten
:
Verfügt
mein britischer Lieferant für seine Produkte künftig noch über die notwendigen
EU-Zulassungen für das Inverkehrbringen seiner Waren? Typen-Zulassungen durch
britische Zulassungsbehörden verlieren nach aktuellem Kenntnisstand nach Ablauf
der Übergangsfrist ihre Gültigkeit für den EU-Binnenmarkt.
Anzeigepflicht
bei bestimmten Gütern
Bei
der Einfuhr bestimmter Waren, z.B. kosmetische Produkte, aus Drittstaaten in
die EU bestehen für den Hersteller und/oder Importeur bestimmte
Anzeigepflichten. Zudem müssen Sicherheitsbeauftragte benannt werden, die in
der EU ansässig sein müssen. Mit dem Austritt aus der EU gelten britische
Unternehmen nicht mehr als EU-Importeure, so dass die Anzeigepflicht auf
deutsche Unternehmen übergeht.
CE-Kennzeichnungen
Bestimmte
Produkte, wie beispielsweise medizintechnische Geräte, dürfen in der EU nur
dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer
CE-Kennzeichnung versehen sind. Diese Kennzeichnung darf nur angebracht werden,
wenn geregelte produktspezifische Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
wurden. Für bestimmte Produktbereiche ist die „Benannte Stelle“ (Notified Body)
erforderlich. Die Benannte Stelle hat den Auftrag, die Konformität von
Produkten entsprechend geltender EU-Vorschriften zu prüfen. Im Vereinigten
Königreich angesiedelt, verlieren Benannte Stellen ab dem Austrittsdatum ihren
EU-Status. Unternehmen, die für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen,
müssen nach dem Brexit sicherstellen, dass die erforderlichen Zertifikate von
einer anerkannten Benannten Stelle mit Sitz in der dann EU-27 ausgestellt
werden. Auch sämtliche Prüfberichte die von zugelassenen britischen Prüfstellen
im Ausland (z.B. Hong Kong) erstellt wurden sind dann ungültig.
Dieses
und viele andere aktuelle Themen für Hersteller, Importeure und Händler sind
Gegenstand des Tagesseminars an der Niederrheinischen
IHK in Duisburg am 10.September 2018 mit
dem Titel „Produktsicherheit
und Produktkennzeichnung / Bekämpfung von Produktpiraterie“ für Unternehmen die Waren
herstellen oder in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen, bzw. auf dem
Markt bereitstellen.
Die
IHK liegt in der Duisburger Stadtmitte direkt vis-à-vis
des Hauptbahnhofs und ist so auch mit den ÖPV optimal zu erreichen.