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Dienstag, 21. August 2018

Der BREXIT trifft alle Unternehmen, besonders bei Produktsicherheit und Kennzeichnung.


Am 29. März 2019 tritt das Vereinigte Königreich formal aus der EU aus. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2020 endet die Anwendung von EU-Recht für Großbritannien. Welche Vorbereitungen können Unternehmen - bei allen Unbekannten - schon jetzt ergreifen? Unternehmen sollten sich auf einen tatsächlichen Austritt des Königreichs aus der EU einstellen.
Einige wichtige Änderungen

Lieferketten :
Verfügt mein britischer Lieferant für seine Produkte künftig noch über die notwendigen EU-Zulassungen für das Inverkehrbringen seiner Waren? Typen-Zulassungen durch britische Zulassungsbehörden verlieren nach aktuellem Kenntnisstand nach Ablauf der Übergangsfrist ihre Gültigkeit für den EU-Binnenmarkt.

Anzeigepflicht bei bestimmten Gütern
Bei der Einfuhr bestimmter Waren, z.B. kosmetische Produkte, aus Drittstaaten in die EU bestehen für den Hersteller und/oder Importeur bestimmte Anzeigepflichten. Zudem müssen Sicherheitsbeauftragte benannt werden, die in der EU ansässig sein müssen. Mit dem Austritt aus der EU gelten britische Unternehmen nicht mehr als EU-Importeure, so dass die Anzeigepflicht auf deutsche Unternehmen übergeht.

CE-Kennzeichnungen
Bestimmte Produkte, wie beispielsweise medizintechnische Geräte, dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Diese Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn geregelte produktspezifische Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Für bestimmte Produktbereiche ist die „Benannte Stelle“ (Notified Body) erforderlich. Die Benannte Stelle hat den Auftrag, die Konformität von Produkten entsprechend geltender EU-Vorschriften zu prüfen. Im Vereinigten Königreich angesiedelt, verlieren Benannte Stellen ab dem Austrittsdatum ihren EU-Status. Unternehmen, die für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen nach dem Brexit sicherstellen, dass die erforderlichen Zertifikate von einer anerkannten Benannten Stelle mit Sitz in der dann EU-27 ausgestellt werden. Auch sämtliche Prüfberichte die von zugelassenen britischen Prüfstellen im Ausland (z.B. Hong Kong) erstellt wurden sind dann ungültig. 

Dieses und viele andere aktuelle Themen für Hersteller, Importeure und Händler sind Gegenstand des Tagesseminars an der Niederrheinischen IHK in Duisburg am 10.September 2018  mit dem Titel „Produktsicherheit und Produktkennzeichnung / Bekämpfung von Produktpiraterie“ für Unternehmen die Waren herstellen oder in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen, bzw. auf dem Markt bereitstellen.

 Weitere Info und Anmeldung auf der IHK Seite.

Die IHK liegt in der Duisburger Stadtmitte direkt vis-à-vis des Hauptbahnhofs und ist so auch mit den ÖPV optimal zu erreichen.


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