Fußballweltmeisterschaft
2014: Fans zeigen Flagge und bemalen sich das Gesicht mit ihren Nationalfarben
Weltweit
dekorieren sich Fans in ihren Nationalfarben – im Stadion, auf Fanmeilen oder
Partys – um die Identifizierung mit ihrer Mannschaft auch äußerlich zu zeigen.
Schminkstifte in den Nationalfarben gehören zu jeder Fanausstattung
Die
Kosmetiklabore am CVUA Karlsruhe und Freiburg untersuchten im Vorfeld und zu
Beginn der WM insgesamt 14 Fanschminken auf Einhaltung des europäischen
Kosmetikrechtes. Die Produkte stammten überwiegend aus Filialketten. Alle 14
untersuchten Proben wurden beanstandet.
Die Schminkstifte
sind als praktische Drehstifte in den Farben schwarz-rot-gelb bzw.
schwarz-rot-gold auf dem deutschen Markt. Die Stifte selbst setzen sich
hauptsächlich zusammen aus Wachsen oder wachsartigen Stoffen (z.B.
Bienenwachse, Carnaubawachs, Ceresin), Paraffin, Ölen, Konservierungsstoffen
und Antioxidantien sowie unterschiedlichen Farbstoffen bzw. Pigmenten je nach
Farbe.
Schwerpunkt
der analytischen Untersuchung war der Nachweis verbotener oder nicht
deklarierter Farbstoffe und Pigmente.
Schminkstifte
sind kosmetische Mittel, die die Vorschriften der EU Kosmetikverordnung
1223/2009 erfüllen müssen. Danach sind bestimmte Farbstoffe für die Verwendung
in kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Farbstoffe müssen in Liste der
Bestandteile „Ingredients“ mit ihrer *Colour Index Nummer (CI) aufgeführt sein.
Daneben sind in der Verordnung eine Reihe von Farbstoffen aus Gründen des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes ausdrücklich verboten. Andere Farbstoffe, die
weder zugelassen noch verboten sind, dürfen natürlich ebenso nicht verwendet
werden. *Der Colour Index ist ein Nachschlagewerk gebräuchlicher Farbmittel und
enthält Informationen über die chemische Struktur und Eigenschaften der Stoffe.
Alle
kosmetischen Mittel müssen von der „verantwortlichen Person“ beim europäischen
Notifizierungsportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) gemeldet und
ihre Rahmenrezeptur hinterlegt werden
Name und
Anschrift des Herstellers oder einer anderen in der EU ansässigen
verantwortlichen Person müssen auf der Verpackung angegeben werden, um eine
Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Falls das Produkt außerhalb der EU hergestellt
wird, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.