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Dienstag, 25. Februar 2014

OLG Celle: Kennzeichnung mit Klebefähnchen nicht ausreichend dauerhaft!



Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG hat das OLG Celle in einem Urteil festgestellt und zwar handelt es sich nach Auffassungdes Gerichtes um folgenden Wettbewerbsverstoß beim Vertrieb von Kopfhörern:



Dauerhafte Kennzeichnung zur Herstelleridentifizierung auf einem Klebefähnchen am Kabel der Kopfhörer.



1. § 7 Satz 1 ElektroG stellt eine Marktverhaltensregelung i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

2. Eine dauerhafte Kennzeichnung i. S. d. § 7 Satz 1 ElektroG setzt voraus, dass die Kennzeichnung nicht ohne nennenswerte Schwierigkeiten durch einen Schnitt vom Gerät getrennt werden kann.

3. Eine Kennzeichnung allein auf einem Klebefähnchen, das am Kabel eines Kopfhörers aufgebracht ist und üblicherweise vom Verbraucher als störend empfunden wird, ist nicht ausreichend dauerhaft.



Urt. v. 21. 11. 2013 – 13 U 84/13



UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 S. 2; ElektroG § 7



Das Interessante an der Urteilsbegründung ist die Feststellung das bei einem  „Anhängeetikett“ die Kennzeichnung „AN“ dem Produkt sich befindet und nicht wie im Gesetzestext ausgeführt „AUF“ dem Produkt, wobei es ausschließlich um die Hersteller- und die Produktkennzeichnung geht, denn auch das ElektroG stellt die Möglichkeit der Kennzeichnung des Recyclingsymboles ausdrücklich, bei mangelndem Platz, in der Gebrauchsanweisung und Verpackung frei.



Es ist also im Einzelfall zu prüfen wie die Kennzeichnungsmöglichkeiten die sich in den Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz befinden umzusetzen sind und ob sich nicht in anderen Gesetzen darüber hinaus gehende Verfügungen für das jeweilige Produkt Anwendung finden.

Montag, 24. Februar 2014

IHK Tagesschulung zur Kennzeichnung von Verbraucherprodukten


Niederrheinische IHK, Duisburg

Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Donnerstag, 6. März 2014, 9:00 bis 16:30 Uhr

Seminar: Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Seminar der Niederrheinischen IHK am 6. März 2014 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

Dienstag, 11. Februar 2014

Produktsicherheitsgesetz ProdSG



www.produktsicherheit.org 

Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 3 dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden.

Für Firmen die in dem Bereich Produktentwicklung arbeiten, bieten wir einen Beratungsservice zu den Kriterien, konstruktive Produktsicherheit, richtige Produktkennzeichnung und Produktausstattung, bei neuen und bestehenden Produkten.

Handelsunternehmen die Fertigprodukte importieren oder eigene Marken mit OEM Produkten anbieten, unterstützen wir mit  Beratung und Schulung im Bereich Produktsicherheit, Produktkennzeichnung, Produktdokumentation in allen Produktbereichen mit oder ohne CE Kennzeichnung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und schulen wir beim Erkennen und der Auswahl von sicheren Arbeitsmitteln.

Design + Produktsicherheit www.produktsicherheit.org

Mittwoch, 5. Februar 2014

Keine sonnigen Aussichten! Mängel in der Produktsicherheit, Sonnenbrillen beschlagnahmt!


Das Zollamt in Rheine beschlagnahmt 2.000 Sonnenbrillen wegen Mängel in der Produktsicherheit!



Die Sonnenbrillen entsprechen nicht den europäischen Produktsicherheitsstandards, befanden die Zollbeamten. "Bei der Einfuhr von Sonnenbrillen werden die bestehenden Produktsicherheitsvorschriften über persönliche Schutzausrüstungen häufig nicht eingehalten, so auch in diesem Fall.


Für den Verbraucher können sich daraus gesundheitliche Risiken ergeben", erläutert Robert Grawe, Leiter des Zollamts Rheine, den Aufgriff.