Neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht
informiert über Strafrahmen bei Verstößen
Ein neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht informiert auf über 50
Seiten, welche Strafen der Gesetzgeber vorgesehen hat, wenn gegen Bestimmungen
verstoßen wird. Beispielsweise, wenn Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungs-
oder Reinigungsmittel nicht vorschriftsmäßig verkauft oder verwendet werden.
Das
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW teilt mit:
Ein neuer Bußgeldkatalog zum Chemikalienrecht
informiert auf über 50 Seiten, welche Strafen der Gesetzgeber vorgesehen hat,
wenn gegen Bestimmungen verstoßen wird. Beispielsweise, wenn Farben und Lacke,
Schädlingsbekämpfungs- oder Reinigungsmittel nicht vorschriftsmäßig verkauft
oder verwendet werden. Der neue Bußgeldkatalog hilft den zuständigen
Überwachungsbehörden dabei, den vorgesehenen Strafrahmen bei Verstößen schnell
zu erkennen. Der Katalog soll darüber hinaus als Entscheidungshilfe dienen, um
Fälle wegen Verdachts auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft abgeben zu
können. Unternehmen erfahren zudem, wie Behörden vorsätzliche oder wiederholte
Verstöße bewerten.
„Wichtig ist, dass die Unternehmen, die sich an
Recht und Gesetz halten, nicht gegenüber schwarzen Schafen benachteiligt
werden“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf. „Zukünftig
werden die Überwachungsbehörden noch stärker darauf achten, dass die Täter
keine Vorteile aus der Verletzung von Chemikalienschutzvorschriften ziehen
können.“ Der Arbeitsminister weist darauf hin, dass die Behörden in solchen
Fällen auch die Möglichkeit haben, Gewinne abzuschöpfen.
Im Chemikalienrecht reicht die Spannbreite der
Bußgelder für unsichere Verpackungen, mangelhafte Kennzeichnungen, unrichtige
oder unvollständige Informationen in Sicherheitsdatenblättern oder illegales in
Verkehr bringen von 100 bis 50.000 Euro. In bestimmten Fällen sind auch
Bußgelder bis zu 200.000 Euro möglich. Darunter fallen beispielsweise
unzulässige Importe von Chemikalien, Verstöße gegen Registrierungspflichten von
Herstellern oder auch mangelhafte Sicherheitsdatenblätter.