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Freitag, 27. Januar 2023

Raus aus der Wegwerfgesellschaft - Green Deal der EU - Das müssen Unternehmen wissen


 


Donnerstag, 9. Februar 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr| rwi4 | PSI Institute, Düsseldorf

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilien Strategie der EU

 Gleich anmelden unter https://lnkd.in/ecEV2YMJ


Mittwoch, 25. Januar 2023

ECHA nimmt neun gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf



Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 233 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Unternehmen sind für das Risikomanagement dieser Chemikalien verantwortlich und müssen ihren Kunden und Verbrauchern auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.

Helsinki, 17. Januar 2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.  

Einträge, die am 17. Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt sie, seine Verwendung fortzusetzen.

Konsequenzen der Kandidatenliste

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Quelle: Europäische Chemikalienagentur

Mehr zum Thema:

Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben

Meldung von Stoffen in Erzeugnissen