Die
Kandidatenliste der
besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 233 Einträge für Chemikalien,
die Mensch und Umwelt schädigen können. Unternehmen sind für das
Risikomanagement dieser Chemikalien verantwortlich und müssen ihren Kunden und
Verbrauchern auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.
Helsinki, 17. Januar
2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen
Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in
Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern,
Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und
Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.
Einträge, die am 17.
Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list
Der Ausschuss der
Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die
Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind
Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien
höher ist.
Diese Stoffe können in
Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden.
Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei
denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt
sie, seine Verwendung fortzusetzen.
Konsequenzen der
Kandidatenliste
Im Rahmen von
REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff –
entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die
Kandidatenliste aufgenommen wird.
Lieferanten von
Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von
0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern
Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können.
Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften
Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Importeure und
Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach
seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr
Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf
der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert
werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Nach
der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden,
wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende
Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese
Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.
Quelle: Europäische
Chemikalienagentur
Mehr zum Thema:
Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich
aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben
Meldung von Stoffen in Erzeugnissen