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Donnerstag, 8. Juni 2017

Sicherheitshinweis für « Finger Spinner » oder « Hand Spinner » Der „Fidget Spinner“, auch „Hand Spinner“ genannt.

ILNAS Processus Surveillance du marché Avis au public

www.portail-qualite.public.lu 

Pressemitteilung
Sicherheitshinweis für « Finger Spinner » oder « Hand Spinner » Der „Fidget Spinner“, auch „Hand Spinner“ genannt, ist zur Zeit das angesagteste Trendspielzeug.

Seit wenigen Monaten auf dem europäischen Markt, hat dieser kleine Kreisel, den man zwischen Daumen und Finger drehen kann, die Ladenregale überflutet und löst Begeisterung sowohl bei Kindern wie auch bei Erwachsenen aus.

Klein, günstig, erhältlich in allen Farben, Formen und Materialien (Kunststoff oder Metall) und sogar mit Lichteffekten, hat der Erfolg dieses neuartigen Kreisels bereits nicht nur Lieferengpässe verursacht, sondern leider auch Unfälle.

Deshalb weist die Abteilung für Marktüberwachung des ILNAS, welche die in Luxemburg zuständige Instanz für die Sicherheit von Spielzeug ist, darauf hin, dass die „Fidget Spinner“ als Spielzeug betrachtet werden und daher die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug erfüllen müssen.

In der Regel werden diese Produkte günstig in Asien hergestellt um dann für einen Preis zwischen 1 und 35 Euro in Europa verkauft zu werden. Daher rät das ILNAS den Verbrauchern beim Kauf eines solchen Artikels wachsam zu sein.

ILNAS hat, in enger Zusammenarbeit mit den Beamten vom Zoll, bereits den Import von Tausenden von Fidget Spinners blockiert, da diese entweder nicht mit dem CE Label versehen waren und / oder weil auf dem Produkt kein Hersteller oder Importeur angegeben war, der die Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung zur Sicherheit von Spielzeug zertifiziert.


ILNAS empfiehlt dem Verbraucher deshalb:

• nur „Fidget Spinner“ zu kaufen, welche mit den CE-Zeichen gekennzeichnet sind, entweder auf dem Spinner selbst oder auf dessen Verpackung. Mit dem Anbringen des CE Labels garantiert der Hersteller, dass das Produkt sicher ist;
• stets zu überprüfen, ob die Adresse des Herstellers oder Importeurs sich wenigstens auf der Verpackung befindet;
• auf eine gute Qualität des „Fidget Spinners“ zu achten und überprüfen, ob sich Kleinteile lösen können, da diese eine Erstickungsgefahr darstellen können, falls sie von einem Kind verschluckt werden;
• die auf dem Produkt angegebenen Warnungen, Sicherheitshinweise und Altersempfehlungen zu befolgen;
• die dem Produkt beigefügte Bedienungsanleitung zu lesen.

Obschon diese Produkte nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt sind, können sie wegen ihrer knalligen Farben oder blinkendem Licht attraktiv für Kleinkinder sein.

Aus diesem Grunde wird dringend empfohlen, diese Spielzeuge stets außer Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren.