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Samstag, 21. Dezember 2013

REACh - der Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen liegt jetzt auch in deutscher Übersetzung vor.

Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substances of very high concern, SVHC) enthalten, haben unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH besondere Informations- und Mitteilungspflichten.

Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" in englischer Sprache auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung.

(Quelle BAuA)

Freitag, 6. Dezember 2013

Produktsicherheit im Koalitionsvertrag

Unter dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ ist auch im Wortlaut des Koalitionsvertrages die Produktsicherheit angesprochen.

„Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher

Wir wollen die Grundlagen für ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition prüft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch für Verbraucher geschaffen wird.

Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die Öko-Design-Richtlinie aufgenommen werden.

Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein.“


Gerade der letzte Satz könnte für die Unternehmen zum Schlüsselsatz werden, denn die Abgrenzung von Produkten in „Spielzeug oder kein Spielzeug“ ist nicht trivial. Die bisher so beliebte Aussage „Dekoartikel kein Spielzeug“ wird jetzt wohl einer schärferen Überprüfung unterzogen werden.



Dazu noch der aktuelle Hinweis das die Spielzeugnorm DIN EN 71-1:2013-12 gerade aktualisiert wurde, bisherige DIN EN 71-1 Normen wurden zurückgezogen und gelten nicht mehr.


Sonntag, 24. November 2013

EU Kommison: Neue Regeln sollen Produkte sicherer machen

Pressemitteilung des EU Parlamentes:

Angst vor explodierenden Mobilfunkgeräten oder gesundheitsschädlichem Kinderspielzeug? Das Europäische Parlament setzt sich für mehr Sicherheit ein. Am 17. Oktober verabschiedete der Verbraucherausschuss zwei Vorschläge. Konsumenten sollen besser über gekaufte Waren informiert werden, auch sollten Produkte schärferen Sicherheitsvorschriften unterliegen.

Gefährliche Produkte erschüttern das Vertrauen der Verbraucher. Um sorgenfreies Einkaufen zu ermöglichen, wollen die EU-Abgeordneten des Verbraucherausschusses bessere Überwachungsmechanismen einführen, um gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr zu ziehen.

Am 17. Oktober verabschiedetet der Ausschuss einen Bericht der finnischen Christdemokratin Sirpa Pietikäinen, mit dem bestehende Regeln zur Marktüberwachung vereinfacht würden. Auch würden bei Verstößen gegen die Auflagen Strafen folgen.

"Unser Überwachungssystem heute ist ineffektiv und bevorzugt Firmen, die die Regeln missachten", erklärte Pietikäinen. "In Zukunft werden mehr Ressourcen für die Suche nach gefährlichen Produkten und fahrlässigen Herstellern aufgewandt. Wer regelmäßig und absichtlich gegen die Regeln verstößt, wird bestraft."

Ein zweiter Bericht der dänischen Sozialdemokratin Christel Schaldemose widmet sich der Sicherheit bereits verkaufter Produkte. Um gefährliche Waren schneller aufzufinden, sollen auch Produkte, die aus dem EU-Ausland stammen, deutlich und umfangreich ausgeschildert werden. Auch solle ein Zertifikat für sichere Produkte eingeführt werden. "Nun wird es möglich sein, getestete Produkte mit einem EU-Sicherheitszertifikat auszuweisen", erklärte Schaldemose.


Beide Vorschläge beziehen sich nicht auf Lebensmittel und sind Teil eines Gesetzespaketes für mehr Produktsicherheit und Marktüberwachung, das voraussichtlich während der Plenarsitzung im Dezember zur Abstimmung stehen wird.

Freitag, 15. November 2013

"Überwachungsbilanz 2012, bei ca. 11 Prozent der Proben Beanstandungen"



Die Beanstandungen bei den Kontrollen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände in NRW sind auch 2012 unverändert hoch geblieben.

Rund 11 Prozent der Proben wurden beanstandet, dabei betrafen die meisten Beanstandungen die Kennzeichnung der Produkte!

Dies belegt die jährliche Bilanz der Lebensmittelüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt vorgelegt hat. Bei amtlichen Kontrollen wurden 2012 insgesamt rund 11 Prozent der Proben beanstandet.

Damit liegt das Ergebnis der jährlichen "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung NRW", bei der Lebensmittel, Wein, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und kosmetische Produkte untersucht werden, auf einem ähnlichen Niveau wie in den Jahren zuvor.

Dabei zeigt sich an der Statistik das die größte Zahl der Beanstandungen in allen Bereiche auf die unkorrekte, fehlende oder falsche Kennzeichnung entfallen.

Freitag, 8. November 2013

Die NRW-Landesregierung verbessert den Zugang zu Umweltdaten im Netz



Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die NRW-Landesregierung verbessert den Zugang zu Umweltdaten im Netz. Peter Knitsch, Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, gab beim Tag der offenen Tür des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Essen den Startschuss für das neue „NRW-Umweltportal“ – ein zentrales Online-Suchportal, das einen schnellen und einfachen Zugang zu Umweltinformationen aller Behörden in NRW bietet.

Staatssekretär Knitsch begrüßte die Freischaltung der Webseite: „Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf leicht zugängliche, umfassende und aktuelle Informationen zu Umwelt- und Verbraucherschutzthemen. Das neue Umweltportal der NRW-Landesregierung bündelt und komplettiert das bisherige Informationsangebot.“

Neben der zentralen Suchfunktion bietet das Umweltportal auf seiner Startseite aktuelle Messwerte und Warnhinweise rund um die Themen Umwelt und Verbraucherschutz.

Nutzerinnen und Nutzer können sich eine personalisierte Startseite einrichten, die sie laufend und tagesaktuell über umweltbezogene Entwicklungen an ihrem Wohnort informiert – von allgemeinen Wetterdaten über Feinstaubbelastung bis hin zu Wasserständen und -temperaturen.

Gezielte Informationen zu den Themen Lärm, Abwasser, Abfall und Verbraucherschutz finden Nutzerinnen und Nutzer für jeden Ort in NRW im umfangreichen Kartenmaterial des Umweltportals: Dieses zeigt zum Beispiel, wie hoch die Feinstaubbelastung an einer bestimmten Straße oder wie es um die Wasserqualität der nordrhein-westfälischen Seen bestellt ist. „Erst diese Daten versetzen Menschen in die Lage, sich intensiv mit den Orten zu befassen, in denen sie leben oder ihre Freizeit verbringen möchten. Unser Land bietet vielseitige Naturräume und eine bemerkenswerte Artenvielfalt. Andererseits müssen wir auch transparent machen, wo Schadstoffe unsere Gesundheit beeinträchtigen“, betonte Knitsch.

Dass Umweltschadstoffe krank machen können, verdeutlichte beispielsweise eine umfassende Langzeitstudie des Umweltministeriums aus dem Jahr 2010. Die Studie zeigte Zusammenhänge zwischen Sterblichkeitsraten, Wohnortnähe und Feinstaubbelastung auf.

Die Landesregierung ist nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger systematisch über ihre Umwelt zu informieren. Dieser Herausforderung kommt das Umweltministerium aktiv nach.

Das NRW-Umweltportal ist ein Beitrag dazu. Zudem will das Ministerium den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in NRW deutlich verbessern und NRW zu einem Standort mit einer überdurchschnittlichen Umwelt- und Lebensqualität machen.

Weitere Informationen: www.umweltportal.nrw.de

Mittwoch, 30. Oktober 2013

Produktsicherheit als Thema im Schulunterricht?



Schon Kinder im Grundschulalter sind für die Industrie eine werberelevante Verbrauchergruppe. Fließen doch jährlich knapp 3 Milliarden Euro an Taschengeldern und anderen Zuwendungen durch Kinderhände. Wofür geben Kinder ihr Geld aus? Achten sie dabei auf Qualität? Was sind relevante Kriterien von Qualität, die ein Kind erkennen kann – damit mit dem erworbenen Produkt keine Unfälle passieren?

Das sind Themen des neuen Unterrichtsmoduls für die Klassenstufen 4 und 5, das die BAG im Rahmen eines Projektes mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entwickelt hat. Ein Lehrermanual sowie Unterrichtshilfen und Arbeitsblätter stehen zur Verfügung.

Sichere Produkte sind eine zentrale Voraussetzung für die Vermeidung von Gesundheitsgefahren und Unfällen.

Kinder treffen selbstständig Kaufentscheidungen. Kinder spielen und hantieren täglich mit gefährlichen Produkten. Produkte für Kinder werden am häufigsten als unsicher gemeldet. Kinder brauchen einerseits Schutz aber andererseits müssen sie früh lernen, selbstständig zu werden und Verantwortung für ihr Einkaufs- und Konsumverhalten zu übernehmen.

Produktsicherheit passt als frei wählbares Thema in das Curriculum der Fächer Sachunterricht, Politik, Sport aber auch als AG oder als Thema in einer Projektwoche. Die Unterrichtsreihe ist konzipiert für Kinder im Alter von 9 bis 11 Jahren bzw. die Jahrgangstufen 4 oder 5. Sie umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten.

Das angebotene Manual beinhaltet alle erforderlichen Unterrichtsmaterialien – einschließlich Produktfotos, Arbeitsblätter und Elternbrief!


Dienstag, 24. September 2013

Schulungen zum Produktsicherheitsgesetz bei der Handelskammer Hamburg!




12. November 2013 in der HK Hamburg


 „Informieren statt Produktrückruf riskieren“


Vor Kurzem sind die mit Spannung erwarteten Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht worden. Die Praxis zeigt, dass die Leitlinie den Beratungsbedarf spürbar erhöht hat. Ziel von Unternehmen sollte es daher sein, ein gewisses Grundwissen aufzubauen. Wenn die Marktaufsicht bereits im Haus ist und Termine für die Behebung von Mängeln gesetzt hat, ist es meist schon zu spät. Damit es nicht so weit kommt: Die professionellen Tagesseminare der IHK Hamburg liefern Unternehmen alle relevanten Informationen zum Produktsicherheitsgesetz und zur Produktkennzeichnung. Sie schärfen den Blick dafür, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen. 


Das Thema ist in besonderem Maße auch für Importeure, sowie Händler aller Handelsstufen, von Interesse.  Die Zielgruppe sind Firmeninhaber, Geschäftsführer, Manager und Einkäufer Import-Export, Qualitätsmanagement, Konstrukteure, Designer, Produktmanager, etc.. Schritt für Schritt wird im Workshop an die praktische Anwendung und Umsetzung des ProdSG heranführt. 


Der nächste ganztägige Workshop ist am 12. November 2013 in der IHK Hamburg. Programm und Anmeldung unter: https://www.hkbis-online.de/tibrosVD/kurs.jsp?kursNr=TSPRKE3021

Samstag, 14. September 2013

Verordnung zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie veröffentlicht

Am 17. August 2013 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)  veröffentlicht.

Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen gemäß Ökodesign-Richtlinie für folgende Produkte:

•           Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008

•           Einfache Set-Top-Boxen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 107/2009

•           Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 244/2009

•           Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 245/2009

•           Externe Netzteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 278/2009

•           Fernsehgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 642/2009

•           Elektromotoren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 640/2009

•           Externe Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierte Nassläufer-Umwälzpumpen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 641/

•           Netzbetriebene Haushaltskühlgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 643/2009

•           Haushaltswaschmaschinen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010

•           Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010

•           Ventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 327/2011

•           Netzbetriebene Raumklimageräte und Komfortventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 206/2012

•           Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 547/2012

•           Haushaltswäschetrockner im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 932/2012

•           Lampen mit gebündeltem Licht, Leuchtdioden-Lampen (LED-Lampen) und Geräte, die für die Installation zwischen dem Netz und den Lampen ausgelegt sind, einschließlich Betriebsgeräten für Lampen, Steuergeräten und Leuchten (mit Ausnahme von Vorschaltgeräten und Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen), im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1194/2012

Die Verordnung ist am 18. August 2013 in Kraft getreten.

   
 „first aid info“ bietet Ihnen schnelle erste Hilfe bei allen Fragen, rund um das Thema: „Bereitstellen von Produkten auf dem Markt“ INFOLINK

Dienstag, 20. August 2013

"Made in Germany" nicht in Gefahr!



Pressemeldung der EU Kommission

Die Europäische Kommission weist Berichte über angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des "Made in Germany"-Labels zurück.
Weder will die Kommission die Herkunftsbezeichnung abschaffen noch erschweren.
Im Gegenteil: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit wird das Label "Made in Deutschland" gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket heißt es dazu: "Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben." (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).
Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, wo die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem Leder zu einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als "Made in Germany". Die Vorschläge der Kommission sollen also sicherstellen, dass ein Produkt "Made in Germany" auch wirklich in Deutschland produziert worden ist.
Zurzeit gibt es kaum gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung, so dass Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben können, was sie wollen. Aber Unternehmen, die in der EU produzieren, sollten ihre Kunden über die Herkunft ihrer Produkte informieren können und gegen falsche Herkunftsangaben ihrer Wettbewerber geschützt sein.  Deutschland hat keine bindende Gesetzgebung zur Nutzung von "Made in Germany". Die Verantwortung liegt zurzeit bei den Herstellern. Das OLG Düsseldorf hat aber 2011 ausgeführt dass Kunden erwarten dass mit „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden.  Die Vorschläge der Kommission sind in diesem Sinne.
Herkunftskennzeichnung war schon immer ein schwieriges Thema im Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten haben versucht, Regeln zur nationalen Herkunftskennzeichnung einzuführen. Von daher gibt es einen klaren Bedarf seitens der Mitgliedstaaten, die Herkunftsbezeichnung klar zu regeln. Auch das Europäische Parlament hatte eine Gesetzesinitiative zum Thema Herkunftsbezeichnung gefordert. Außerdem führt das Fehlen von Regeln zu vielen Missbräuchen im Binnenmarkt.
Der Vorschlag ist eine praktische Lösung für ein schwieriges Problem. Er wird nationale Hindernisse unterbinden, die auf unterschiedlichen Regeln zur Herkunftsbezeichnung herrühren, und schützt Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Der Vorschlag wird keine Zusatzkosten für Unternehmen zur Folge haben und ist frei von zusätzlichen Bürokratiekosten. Und Qualitätskennzeichnung fällt nicht in den Wirkungsbereich des Vorschlags. Der Vorschlag betrifft nur reine Verbraucherprodukte.
Mehr Informationen zu dem Gesetzespaket zur Produktsicherheit finden Sie hier.