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Dienstag, 12. Juli 2016

Und immer droht die Müllverbrennung!



Der Traum aller Designer, eigenes Design, eigene Herstellung, eigene Vermarktung, kann schnell zum Albtraum werden, wenn man sich nicht an die entsprechende Regelsetzung für Produkte hält.

Fakt ist und das wird leider oft übersehen die Regeln gelten für alle Produkte ausnahmslos die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit an den Markt und somit zum Verbraucher gelangen!

Seit 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten ist sieht es teils drastische Strafen vor, z.B. schon bei fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung von Produkten.

Das ProdSG gilt für fast alle Produktarten und nimmt nur Sonderbereiche wie z. B. Medizinprodukte und Lebensmittel aus, (für die es eigene Regelsetzungen gibt). Es setzt eine Reihe europäischer CE-Richtlinien in nationales Recht um und regelt neben diesem harmonisierten Bereich auch die Sicherheit der Produkte, für die es keine europäische Harmonisierungsrichtlinie gibt.

Auch Bußgeldtatbestände sind im Produktsicherheitsgesetz festgelegt, z. B. für fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf den Produkten. Der Bußgeldrahmen ist extra hoch, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und nachhaltigere Wirksamkeit zu erreichen. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, in bestimmten Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, bis 100.000 Euro verhängt werden. Dazu erfolgt immer ein Rückruf des Produktes vom Markt, was neben einer Nachrüstung bzw. Vernichtung der Lagerware, ebenfalls erhebliche  Kosten und Imageschaden verursacht.

Strafvorschriften bestehen ebenfalls, z. B. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

Also wer Produkte entwirft, sollte es nicht ohne einschlägige Kenntnis der gesetzlichen Regeln tun oder sich entsprechend beraten lassen, sonst kann es für ihn womöglich teuer werden.

Freitag, 8. Juli 2016

Damit das Grillen nicht zum feurigen Ereignis wird!

Wichtiges zu Grill und Grillanzündern! 
Von: Dipl-Ing. (FH) Hans Sigl und Robert Prey - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht

Rechtzeitig zum Start in das sommerliche Grillvergnügen finden sich hier wertvolle Tipps rund um das sichere Grillen, folgen Sie einfach dem Link und informieren sich bevor Sie in ein hoffentlich sonniges Pfingstwochenende starten.

Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Vermeidung von Unfällen beim Grillen, vor allem unter Berücksichtigung der Hauptursache: den Grillanzündern. Hinsichtlich der Lebensmittelauswahl und -zubereitung finden Sie in dem Artikel Gesundes Grillvergnügen weitere Informationen.

Für Hersteller, Importeure und Händler sind besonders die rot gekennzeichneten Texte bezüglich der technischen Anforderungen von Interesse, sofern Sie die entsprechenden Produkte in Ihrem Angebot führen.


·        Checkliste: Survival-Tipps beim Grillen
·        Grillen - reines Vergnügen?
·        Unfallfolgen
·        Anforderungen an das Grillgerät
·        Anforderungen an den Brennstoff
·        Gefahren bei der Verwendung der Grillanzünder
·        Anforderungen an Grillanzünder

·        Zusammenfassung