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Dienstag, 24. September 2013

Schulungen zum Produktsicherheitsgesetz bei der Handelskammer Hamburg!




12. November 2013 in der HK Hamburg


 „Informieren statt Produktrückruf riskieren“


Vor Kurzem sind die mit Spannung erwarteten Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht worden. Die Praxis zeigt, dass die Leitlinie den Beratungsbedarf spürbar erhöht hat. Ziel von Unternehmen sollte es daher sein, ein gewisses Grundwissen aufzubauen. Wenn die Marktaufsicht bereits im Haus ist und Termine für die Behebung von Mängeln gesetzt hat, ist es meist schon zu spät. Damit es nicht so weit kommt: Die professionellen Tagesseminare der IHK Hamburg liefern Unternehmen alle relevanten Informationen zum Produktsicherheitsgesetz und zur Produktkennzeichnung. Sie schärfen den Blick dafür, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen. 


Das Thema ist in besonderem Maße auch für Importeure, sowie Händler aller Handelsstufen, von Interesse.  Die Zielgruppe sind Firmeninhaber, Geschäftsführer, Manager und Einkäufer Import-Export, Qualitätsmanagement, Konstrukteure, Designer, Produktmanager, etc.. Schritt für Schritt wird im Workshop an die praktische Anwendung und Umsetzung des ProdSG heranführt. 


Der nächste ganztägige Workshop ist am 12. November 2013 in der IHK Hamburg. Programm und Anmeldung unter: https://www.hkbis-online.de/tibrosVD/kurs.jsp?kursNr=TSPRKE3021

Samstag, 14. September 2013

Verordnung zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie veröffentlicht

Am 17. August 2013 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)  veröffentlicht.

Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen gemäß Ökodesign-Richtlinie für folgende Produkte:

•           Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008

•           Einfache Set-Top-Boxen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 107/2009

•           Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 244/2009

•           Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 245/2009

•           Externe Netzteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 278/2009

•           Fernsehgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 642/2009

•           Elektromotoren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 640/2009

•           Externe Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierte Nassläufer-Umwälzpumpen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 641/

•           Netzbetriebene Haushaltskühlgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 643/2009

•           Haushaltswaschmaschinen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010

•           Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010

•           Ventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 327/2011

•           Netzbetriebene Raumklimageräte und Komfortventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 206/2012

•           Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 547/2012

•           Haushaltswäschetrockner im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 932/2012

•           Lampen mit gebündeltem Licht, Leuchtdioden-Lampen (LED-Lampen) und Geräte, die für die Installation zwischen dem Netz und den Lampen ausgelegt sind, einschließlich Betriebsgeräten für Lampen, Steuergeräten und Leuchten (mit Ausnahme von Vorschaltgeräten und Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen), im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1194/2012

Die Verordnung ist am 18. August 2013 in Kraft getreten.

   
 „first aid info“ bietet Ihnen schnelle erste Hilfe bei allen Fragen, rund um das Thema: „Bereitstellen von Produkten auf dem Markt“ INFOLINK