Die Kommission hat einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen veröffentlicht.
Sie
sollen eine reibungslose und wirksame Umsetzung der EUDR gewährleisten, nachdem
das Europäische Parlament und die EU-Staaten sich im vergangenen Dezember auf
eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt hatten. Wirtschaftsakteuren,
Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Interessenträgern erhalten
zusätzliche Klarheit; gleichzeitig sollen rechtliche Stabilität und
Vorhersehbarkeit gewährleistet werden. Mit dem heutigen Paket kommt die
Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat
nach, eine Überprüfung der überarbeiteten Verordnung zur Vereinfachung
durchzuführen, und bereitet sich auf das Inkrafttreten der Verordnung bis Ende
dieses Jahres vor.
Neue vorgelegte Dokumente
In dem
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat werden
die Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben, die seit dem Inkrafttreten der EUDR im
Juni 2023 umgesetzt wurden, sowie die im heutigen Paket eingeführten Maßnahmen.
Diese Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Verringerung des
Verwaltungsaufwands führen. Sie dürften die jährlichen Befolgungskosten für
Unternehmen, die der EUDR-Verpflichtung unterliegen, im Vergleich zur
ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Außerdem werden geplante
Instrumente zur Erleichterung des Handels vorgestellt, z. B. Repositorien für
Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe
im Rahmen der EUDR, um die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht zu
erleichtern. Darüber hinaus zeigt der Bericht, dass die EUDR bereits zu
strukturellen Veränderungen in den globalen Lieferketten beiträgt, mit erhöhten
Investitionen in die Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz, wodurch
nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Produktionspraktiken unterstützt werden.
In dem
aktualisierten Leitfaden und den
häufig gestellten Fragen werden die Themen behandelt,
die von den Interessenträgern am häufigsten angesprochen werden. In beiden
Dokumenten werden die Verpflichtungen für die nachgelagerte Lieferkette und die
sehr vereinfachte spezifische Regelung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber
weiter präzisiert. Es werden Erläuterungen zu Themen wie E-Commerce und
Geolokalisierungsmodalitäten gegeben. Die aktualisierten
EUDR-Infografiken zur Lieferkette bieten auch benutzerfreundliche praktische
Beispiele, die die verschiedenen Lieferkettenszenarien veranschaulichen. Diese
Dokumente wurden mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine harmonisierte
Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU ausführlich erörtert.
Der Entwurf
eines delegierten Rechtsakts enthält gezielte
Änderungen des Anwendungsbereichs der EUDR-Produktrichtlinie. Sie
aktualisiert den Entwurf des delegierten Rechtsakts des letzten Jahres und
berücksichtigt die Rückmeldungen der Interessenträger während der
Konsultationsphase. Der Entwurf enthält vorgeschlagene Ergänzungen bestimmter
nachgelagerter Produkte wie löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate.
Ferner werden mehrere Ausnahmen vom Anwendungsbereich vorgeschlagen, z. B.
Leder oder runderneuerte Reifen, sowie Ausnahmen wie Produktmuster, bestimmte
Verpackungsmaterialien, gebrauchte und gebrauchte Produkte und Abfälle. Der
Entwurf des delegierten Rechtsakts steht der Öffentlichkeit bis zum 1. Juni
2026 zur Stellungnahme offen.
Aktualisiertes Informationssystem
Parallel
dazu aktualisiert die Kommission das Informationssystem, um
den durch die überarbeitete Verordnung eingeführten Änderungen Rechnung zu
tragen und die Benutzerfreundlichkeit des Systems zu verbessern.
Der aktualisierte
Entwurf eines Durchführungsrechtsakts über das Informationssystem wird nun
den Mitgliedstaaten vor seiner Annahme vorgelegt. Zu
den wichtigsten Entwicklungen gehören:
- ein
vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer,
dass an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst ist;
- aktualisierte
Spezifikationen für die automatisierten Anwendungsschnittstellen;
- einen
Notfallplan für ungeplante Nichtverfügbarkeit;
- und
eine freiwillige Gruppierungsfunktion, die als Reaktion auf Anfragen aus
der Wirtschaft eingeführt wurde.
Die
Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um verfügbare
Informationen aus nationalen Datenbanken zu nutzen, die sich direkt im
Informationssystem widerspiegeln, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer
EUDR-Verpflichtungen zu unterstützen. Dies dürfte den Aufwand für Kleinst- und
kleine Primärbetreiber weiter verringern.
Die
Kommission konzentriert sich auf die Erleichterung der Umsetzung und die
Gewährleistung eines erfolgreichen Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 30.
Dezember 2026.
Hintergrund
Mit der
EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass
wichtige Güter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht sowohl
innerhalb der EU als auch weltweit zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen,
da sie zu den wichtigsten Faktoren für den Klimawandel und den Verlust an
biologischer Vielfalt gehören. Hauptursache für die Entwaldung ist die
Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von
sieben unter die Verordnung fallenden Rohstoffen – Rinder, Holz, Kakao, Soja,
Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte.
Gemäß
der Verordnung muss jeder Marktteilnehmer oder Händler, der diese Rohstoffe auf
dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt, nachweisen können,
dass die Produkte nicht aus kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur
Waldschädigung beigetragen haben.
Im
Dezember 2025 nahmen das Europäische Parlament und der Rat den
überarbeiteten Text der EUDR an, um die für eine
erfolgreiche Umsetzung erforderliche rechtliche Stabilität zu gewährleisten.
Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor und ab dem 30. Juni 2027
für andere Kleinst- und Kleinunternehmen.
Bereits
vor ihrem Inkrafttreten hat die Verordnung sowohl im öffentlichen als auch im
privaten Sektor positive Veränderungen bewirkt, die die Lieferketten
transparenter machen und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte
eröffnen.
Weitere Informationen
Website
der Kommission zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Noch
offen für Rückmeldungen “Deforestation
- Amendments, simplifications, and technical fixes to Annex I”
Quellen: EU-Vertretung in Deutschland







