Powered By Blogger

Donnerstag, 10. August 2023

Green Deal der EU! Was müssen Unternehmen wissen?


Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Design und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor.  

Ende März 2022 nahm die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket an, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen. Diese Vorschläge tragen wesentlich dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals – Europas Wachstumsstrategie für eine gerechtere und wohlhabendere Gesellschaft – zu verwirklichen und die Kernbereiche des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Mithilfe der Maßnahmen möchte die EU ihre Umwelt- und Klimaziele erreichen, unter anderem durch eine Verdoppelung der Nutzungsrate wieder verwendbarer Materialien und die Verwirklichung der Energieeffizienzziele bis 2030.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Lieferketten und Sorgfaltspflichten
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilienstrategie der EU

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit diesen Partnern:
• PSI
• Signforum24
• FDI – Fachverband der Druckindustrie und Informationsverarbeitung e.V.

Freitag, 21. Juli 2023

Produktsicherheit für Profis, Weiterbildungskurs für die praktische Anwendung im Tagesgeschäft.

Im Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung | EU GPSR- General Product Safety Regulation | in Kraft, dadurch wird die Produktsicherheit auf EU Ebene neu geordnet! Im Kurs wird auch ein Ausblick auf die neuen Pflichten der Unternehmen geworfen.

Nutzen Sie Ihre Chance sich rechtzeitig zu informieren und melden Sie sich jetzt an.



Montag, 3. April 2023

Schulungen rund um das Thema “product compliance management” Termine 2023

Sie wollen Ihre Produkte vermarkten, dann informieren Sie sich vorher über die bestehenden Regularien, das beugt unangenehmen Überraschungen vor.

Die aktuelle Kursübersicht auf meiner Internetseite unter https://produktsicherheit.gathmann-design.de/html/termine.html

Sonntag, 12. Februar 2023

Technische Dokumentation - Basiswissen und Checklisten

 





Online Kurs T018-SK123
Donnerstag 09.03.2023 18:00 -21:00 Uhr und Freitag 10.03.2023 8:30 - 11:45
Geschäftsstelle Nordwall 39 47798 Krefeld

Ansprechpartnerin Judit Degrell-Lipinski Infolink und Anmeldung

Nach den EU-Regeln zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht ist die technische

Dokumentation ein untrennbarer Teil eines Produktes. Diese hilft Unternehmen dabei, ihre Produkte im Sinne eines Qualitätsmanagements rechtssicher im EWR zu vermarkten.

Die Technische Dokumentation erfasst den kompletten Lebenszyklus eines Produktes beginnend mit den Konstruktionsunterlagen, Technische Prüfungen, Zertifikaten, Anweisungen für Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Außerbetriebnahme bis zum Recycling.

Was für Regeln, Gesetze, Normen greifen bei der Technischen Dokumentation der unterschiedlichen Produkte. Wie z.B. sind die Unterschiede, wann benötige ich eine Konformitätserklärung? Was unterscheidet die interne und die externe Technische Dokumentation?

Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten die Teilnehmer Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen zum Aufbau einer Technischen Dokumentation und lernen diese auf eigene, die jeweilige Branche bzw. Produkte bezogen, anzupassen.

Freitag, 27. Januar 2023

Raus aus der Wegwerfgesellschaft - Green Deal der EU - Das müssen Unternehmen wissen


 


Donnerstag, 9. Februar 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr| rwi4 | PSI Institute, Düsseldorf

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilien Strategie der EU

 Gleich anmelden unter https://lnkd.in/ecEV2YMJ


Mittwoch, 25. Januar 2023

ECHA nimmt neun gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf



Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 233 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Unternehmen sind für das Risikomanagement dieser Chemikalien verantwortlich und müssen ihren Kunden und Verbrauchern auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.

Helsinki, 17. Januar 2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.  

Einträge, die am 17. Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt sie, seine Verwendung fortzusetzen.

Konsequenzen der Kandidatenliste

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Quelle: Europäische Chemikalienagentur

Mehr zum Thema:

Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben

Meldung von Stoffen in Erzeugnissen

Donnerstag, 6. Oktober 2022

"Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“

Damit startete ich am 5.Oktober 2012 meinen wöchentlichen Newsletter ProSA Produktsicherheit Aktuell, 10 Jahre lang ist er jetzt jede Woche erschienen und immer noch ist es eine Insider Information geblieben.

Freuen Sie sich mit mir auf die nächsten 10 Jahre und viele neue Informationen rund um sicheren Produkte, der Originallink vom ersten Newsletter funktionier immer noch!

Die Broschüre "Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit" ist eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH).


Doch nun zum heutigen Thema:

Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte

Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden.

Im März hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien veröffentlicht.

Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie soll von einer neuen Verordnung abgelöst werden. Die alte Ökodesign-Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. BMUV und BMWK unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: „Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. Das nutzt der Umwelt und den Verbraucher*innen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten, wie Textilien oder Möbel, gelten sollen. So sparen wir Energie und Ressourcen in der Produktion und kommen einem Recht auf Reparatur auf alle physischen Produkte einen großen Schritt näher. Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern.“

Staatssekretär Udo Philipp: „Das europäische Ökodesign hat eine lange und erfolgreiche Geschichte und hat bereits in der Vergangenheit erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa beigetragen. In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität. Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“

Mit der Sustainable Products Initiative (SPI) will die EU-Kommission Energieeffizienz- und Ressourcenschutzanforderungen an eine Vielzahl von Produktgruppen regeln. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Verordnung soll künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Neu ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte Beachtung bei neuen Umweltschutzanforderungen finden soll. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht.

Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung. Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Beide Ministerien setzen sich dafür ein, dass im EU-Binnenmarkt verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Produktdesign im Textilsektor erreicht werden. Insbesondere die immer weiter verbreitete Beimischung billiger und massenhaft verwendeter synthetischer Fasern (Elastan) erschweren eine sortenreine Sortierung und damit ein potentielles Recycling.

Darüber hinaus setzen sich die Ministerien für verbindliche Vorgaben bezüglich der Beimischung von textilen Rezyklatfasern in neu produzierte Bekleidung ein. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann. Die europäische Textilstrategie hat ebenfalls eine Empfehlung für eine erweiterte Herstellerverantwortung gegeben, so dass unsere Überlegungen zeitlich passgenau sind, um auch im europäischen Kontext handlungsfähig zu bleiben.

Die heute vorgestellten Entwürfe für „Sustainable Products Initiative“ (SPI) und Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.

Weitere Informationen FAQ Recht auf Reparatur

Quelle: Europäische Kommission | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 


Zur Anmeldung zum Newsletter - Produktsicherheit Aktuell ProSA - benutzen Sie einfach den QR Code