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Freitag, 30. Mai 2014

Ein neues Projekt vom Verbraucherzentralen Bundesverband und BUND prüft Angaben zum Energieverbrauch.

Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte müssen mit dem Energielabel gekennzeichnet sein.

Über 80 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher kennen das Energielabel, das über den Energieverbrauch von Geräten Auskunft gibt, und berücksichtigen es bei ihren Kaufentscheidungen. Doch die Kennzeichnung von Geräten ist mangelhaft, wie eine Stichprobe des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ergab. So trug etwa jeder sechste Fernseher im Handel kein oder ein fehlerhaftes Energielabel. Das neue Projekt „MarktChecker“ von vzbv und BUND will das ändern.

Im „MarktChecker“-Projekt prüfen BUND und vzbv zunächst die Ware von Einzel- und Onlinehändlern auf die korrekte Kennzeichnung des Energieverbrauchs sowie auf einige Ökodesign-Kriterien. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Produkte im Labor getestet. „Wir prüfen, ob die Produkte halten, was sie in Sachen Energieeffizienz versprechen“, sagt Holger Krawinkel vom vzbv.

Aktuell beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Label hinterfragen. Das Projekt „MarktChecker“ soll helfen, durch mehr Marktüberwachung das Vertrauen zu stärken und gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.


„MarktChecker“ ist die deutsche Kampagne des EU-Projekts „MarketWatch“ und wird hierzulande durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) getragen. Insgesamt haben sich 16 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa im „MarketWatch“-Projekt zusammengeschlossen.

Mittwoch, 14. Mai 2014

Deutschland verliert vor dem Gericht der Europäischen Union den Streit um die Spielzeug-Grenzwerte!

PRESSEMITTEILUNG Nr.72/14 Luxemburg, den 14. Mai 2014
Urteil in der Rechtssache T-198/12 Deutschland / Kommission

Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wo nach Deutschland seine aktuellen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten darf, erklärt ihn aber in Bezug auf Blei für teilweise nichtig Deutschland hat nicht bewiesen, dass diese Grenzwerte, die dem früheren Standard der EU entsprechen, einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte Im Jahr 2009 erließ die Europäische Union eine neue Spielzeugrichtlinie,  in der sie für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, wie insbesondere Schwermetalle, neue Grenzwerte festlegte.

 Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Auffassung, dass die in seinem Land geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber einen besseren Schutz böten, zumal sie der früheren Spielzeugrichtlinie von 1988 entsprächen.
Es hat daher bei der Kommission beantragt, diese Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Mit Beschluss vom 1. März 2012 hat die Kommission diesen Antrag hinsichtlich Antimon, Arsen und Quecksilber abgelehnt und die Beibehaltung der deutschen Grenzwerte für Blei und Barium nur bis längstens 21. Juli 2013 gebilligt.
Gegen diesen Beschluss hat Deutschland Klage auf Nichtigerklärung erhoben. Außerdem hat Es den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um seine bisherigen Grenzwerte bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache weiterhin anwenden zu können.
Mit Beschluss vom 15.Mai 2013 hat der Präsident des Gerichts der Kommission aufgegeben, die Beibehaltung der fünf deutschen Grenzwerte bis zur Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache zu billigen. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht mit seiner Entscheidung zur Hauptsache die Klage Deutschlands in Bezug auf Arsen, Antimon und Quecksilber ab.