Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 147 vom 17.05.13
Gericht der Europäischen Union: Deutschland darf seine
strengeren Grenzwerte für Kinderspielzeug vorerst weiter anwenden
Verbraucherministerin Aigner: Wichtiger Etappensieg bei
Klage gegen EU-Kommission - Sicherheit von Kindern hat höchste Priorität
Deutschland muss die umstrittenen Vorgaben der
EU-Spielzeugrichtlinie vorerst nicht umsetzen und darf zum Schutz von Kindern die
strengeren deutschen Grenzwerte vorerst auch weiterhin anwenden.
Dies hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in
Luxemburg im Wege des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner begrüßte die
Entscheidung: "Das ist ein wichtiger Etappensieg für den
Verbraucherschutz. Die Sicherheit von Kindern hat höchste Priorität. Wir werden
alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere hohen Schutzstandards für Kinder zu
erhalten", erklärte Aigner am Rande der Verbraucherministerkonferenz am
Freitag im hessischen Bad Nauheim. Die Ministerin bekräftigte: "Es wäre
absurd, wenn die neue EU-Richtlinie dazu führen würde, dass Kinder mehr
Schadstoffen ausgesetzt sind als bisher." Aigner: "Wenn es um die
Sicherheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben. Wir lassen nicht
zu, dass unsere strengeren deutschen Vorschriften aufgeweicht werden."
Die Bundesregierung hatte vor fast genau einem Jahr Klage
gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Beibehaltung der höheren
deutschen Schutzstandards bei der Sicherheit von Kinderspielzeug durchzusetzen.
Hintergrund ist die neue europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Danach
dürften Spielzeuge ab Juli 2013 teilweise mehr Schadstoffe enthalten als
derzeit in Deutschland zulässig. Dies wollte die Bundesregierung verhindern.
Einen Antrag der Bundesregierung, die strengeren deutschen Grenzwerte für
bestimmte gefährliche Substanzen beibehalten zu können, hatte die EU-Kommission
zuvor in Teilen abgelehnt. Die Bundesregierung reichte deshalb Klage vor dem
Gericht der Europäischen Union (EuG) ein. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung
steht die Belastung von Spielzeug unter anderem mit Blei, Arsen und
Quecksilber. In bestimmten Konzentrationen können diese Stoffe die Entstehung
von Tumoren auslösen und das Zentralnervensystem schädigen.
Das Gericht der Europäischen Union hat nun im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass Deutschland seine über dem neuen
EU-Standard liegenden nationalen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber,
Barium und Blei in Spielzeug auch über den von der EU-Kommission festgesetzten
Stichtag 21. Juli 2013 weiterhin anwenden dürfe. Entgegen der Ansicht der
Kommission hält der Präsident des Gerichts den Eilantrag Deutschlands für
zulässig und begründet. Damit kann Deutschland bis zur endgültigen Entscheidung
des Gerichts über die Klage sein hohes Verbraucherschutzniveau beibehalten und
braucht die Spielzeugrichtlinie der EU in den strittigen Punkten nicht
umsetzen. Der Präsident des Gerichts stellte fest, dass Deutschland sowohl die
tatsächliche und rechtliche Notwendigkeit der einstweiligen Anordnung zum
Schutz der Gesundheit von Kindern belegt als auch die Dringlichkeit der
Anordnung nachgewiesen habe. Die Kontroverse zwischen der Bundesregierung und
der EU-Kommission um die Grenzwerte werfe "hochtechnische und komplexe
Fragen" auf, die einer vertieften Prüfung bedürfen, welche im Verfahren
zur Hauptsache vorzunehmen sei, erklärte das Gericht. Sein endgültiges Urteil
in der Streitsache wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Link zur gesamten Pressemitteilung:
Der Beschluss des Gerichts im Internet: