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Montag, 14. Januar 2019

EU Gerichtshof erklärt Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig


Die 5 Kammer des Gerichts der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 8. November 2018 die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur
Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt (Rechtssache T-544/13 RENV).

Inhalt des Verfahrens war die Methode zur Messung der Energieeffizienz von Staubsaugern. Nach Meinung der Klägerin genügt die in der Verordnung beschriebene Methode nicht den wissenschaftlichen Standards für Staubsauger. Mit der Definition einer solchen Messmethode hätte die Kommission daher ihre Befugnisse überschritten. Einer Auffassung der das Gericht nun gefolgt ist.