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Freitag, 15. März 2019

Produktsicherheit beim 3-D-Druck

Tipps für private Verwenderinnen und Verwender

Doch mit dieser Entwicklung muss auch die Produktsicherheit mithalten. Sie fängt beim Kauf des Gerätes und der Druckmaterialien an. Hierbei lohnt der Blick auf den Hersteller, die Sicherheitsfunktionen des Gerätes und das Typenschild. Nicht alle der angebotenen Druckmaterialien sind für jeden Drucker geeignet. Sie können bei der Verarbeitung gesundheitsgefährdende Dämpfe abgeben.In den letzten Jahren hat der 3-D-Druck einen regelrechten Hype erlebt. Ursprünglich in der Industrie eingesetzt, wird er nun auch von vielen privaten Verwenderinnen und Verwendern genutzt. Sie können Drucker maßgeschneidert aus Fertigteilen zusammenbauen, digitale Druckvorlagen bearbeiten und ihre kreativen Ideen dreidimensional ausdrucken.

Die Sicherheit und Gesundheit von Personen muss auch im Hinblick auf den Druckvorgang und die gefertigten Produkte berücksichtigt werden. An der heißen Druckerdüse besteht Verbrennungsgefahr, oder Gegenstände können sich entzünden. Auf den Produkten aus Kunststoff lagern sich mitunter Keime ab. Oder sie können schmelzen, wenn sie beispielsweise als Kerzenhalter verwendet werden.

Private Verwenderinnen und Verwender werden zum Hersteller oder Händler, wenn sie Geräte und gedruckte Produkte verkaufen. Damit haben sie, möglicherweise unbeabsichtigt, die Rolle eines Wirtschaftsakteurs eingenommen. Nach dem Produktsicherheitsgesetz und vielen weiteren Vorschriften gelten für sie dann bestimmte Pflichten, um die Produktsicherheit zu gewährleisten. Diese baua: Praxis gibt einen Überblick über die Technik des 3-D-Drucks. Sie erläutert, was für die Sicherheit wichtig ist, wenn Geräte gekauft, betrieben und gedruckte Produkte verwendet werden. Schließlich wird der rechtliche Rahmen behandelt. Ein Beispiel zeigt, welche Verordnungen greifen, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer als Hersteller auftritt.

Quelle: BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Freitag, 1. März 2019

Neuer EU-Preis für Vorreiter in Sachen Produktsicherheit


Am 25. Februar 2019 startete die Europäische Kommission einen neuen Preis für Produktsicherheit, um Unternehmen auszuzeichnen, die hervorragende Produktsicherheit bieten. Kleine wie große Unternehmen sind aufgefordert, sich in den Kategorien Online-Verkauf und Babyartikel um diesen Preis zu bewerben. Die Gewinner werden ihren Preis im September dieses Jahres von Věra Jourová, der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, entgegennehmen.

Alle Verbraucher erwarten und verdienen sichere Produkte.
Mit diesem neuen Preis werden Unternehmen gewürdigt, die die Produktsicherheit ins Zentrum ihrer Geschäftstätigkeit stellen und dabei über EU-Anforderungen hinausgehen. 
Die Auszeichnung ist für Unternehmen gedacht, die ihre Produkte und Dienstleistungen durch Innovation und Investitionen sicherer gestalten und so die Messlatte für Verbraucherschutz in ganz Europa höher legen.

Věra Jourová, die Europäische Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, sagte dazu: „Wir möchten mehr Unternehmen dazu ermutigen, die Produktsicherheit an erste Stelle zu setzen und unsere Kinder, Familien und Freunde zu schützen. Noch immer gibt es zu viele gefährliche Produkte, die zurückgerufen werden müssen oder Schäden verursachen. Mit dem Preis für Produktsicherheit können sich diejenigen Unternehmen eine Auszeichnung verdienen, die für die Sicherheit ihrer Kunden keine Mühe scheuen.“

Online-Shopping und Babyartikel im Mittelpunkt des Interesses

Dieses Jahr können sich Unternehmen in zwei Kategorien bewerben:

Online-Verkauf: Unternehmen, die im Online-Verkauf tätig sind und dabei auf die Sicherheit der angebotenen Produkte besonderen Wert legen, können sich um einen Preis in dieser Kategorie bewerben. Gesucht werden bewährte Verfahren und Prozesse, die etwa beim Rückruf gefährlicher Produkte oder bei Ermittlung solcher Produkte vor dem Verkauf zum Einsatz kommen.
Babyartikel: Unternehmen, auf deren Agenda die Sicherheit von Kindern ganz oben steht, können sich um einen Preis in dieser Kategorie bewerben. Beispiele sind die Art der Gestaltung von Babybetten, kreative Lösungen zur Kommunikation von Risiken gegenüber Kunden, ein besonders hochwertiger Kundenservice oder Verfahren, wie die Produktsicherheit in die Lieferkette und den Lebenszyklus des Produkts integriert werden.

Anerkennung für große und kleine Unternehmen gleichermaßen
Es werden zwölf Preise verliehen: sechs in der Kategorie „Online-Verkauf“ und weitere sechs in der Kategorie „Babyartikel“. In den Kategorien werden jeweils drei KMU und drei größere Unternehmen mit einem Gold-, Silber- oder Bronzepreis ausgezeichnet. 

Die Gewinner erhalten ihren Preis von der Kommissarin Jourová im Rahmen einer diesen September stattfindenden Zeremonie in Brüssel und haben dort die Möglichkeit, ihre Ideen und bewährten Verfahren mit Branchenkollegen auszutauschen.

Bewerben Sie sich jetzt um einen der Preise!
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die in einem der 31 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (die 28 EU-Mitgliedstaaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein) ansässig sind. Einen der Preise zu gewinnen stellt Unternehmen breite Anerkennung, eine Stärkung ihres Rufs und die Möglichkeit, sich als Branchenführer in Sachen Sicherheit zu positionieren, in Aussicht. 

Bewerbungen können ab heute bis 7. April 2019 eingereicht werden.
Quelle: PM EU Kommission