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Donnerstag, 10. August 2023

Green Deal der EU! Was müssen Unternehmen wissen?


Unser derzeitiges Wirtschaftsmodell funktioniert noch immer in Form einer Wegwerfgesellschaft. Die Schlüssel zukünftigen Wirtschaftens lauten jedoch Kreislaufwirtschaft, Design und nachhaltige Lieferketten. Das sieht der EU Green Deal vor.  

Ende März 2022 nahm die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket an, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen. Diese Vorschläge tragen wesentlich dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals – Europas Wachstumsstrategie für eine gerechtere und wohlhabendere Gesellschaft – zu verwirklichen und die Kernbereiche des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Mithilfe der Maßnahmen möchte die EU ihre Umwelt- und Klimaziele erreichen, unter anderem durch eine Verdoppelung der Nutzungsrate wieder verwendbarer Materialien und die Verwirklichung der Energieeffizienzziele bis 2030.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Lieferketten und Sorgfaltspflichten
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilienstrategie der EU

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit diesen Partnern:
• PSI
• Signforum24
• FDI – Fachverband der Druckindustrie und Informationsverarbeitung e.V.

Freitag, 21. Juli 2023

Produktsicherheit für Profis, Weiterbildungskurs für die praktische Anwendung im Tagesgeschäft.

Im Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung | EU GPSR- General Product Safety Regulation | in Kraft, dadurch wird die Produktsicherheit auf EU Ebene neu geordnet! Im Kurs wird auch ein Ausblick auf die neuen Pflichten der Unternehmen geworfen.

Nutzen Sie Ihre Chance sich rechtzeitig zu informieren und melden Sie sich jetzt an.



Montag, 3. April 2023

Schulungen rund um das Thema “product compliance management” Termine 2023

Sie wollen Ihre Produkte vermarkten, dann informieren Sie sich vorher über die bestehenden Regularien, das beugt unangenehmen Überraschungen vor.

Die aktuelle Kursübersicht auf meiner Internetseite unter https://produktsicherheit.gathmann-design.de/html/termine.html

Sonntag, 12. Februar 2023

Technische Dokumentation - Basiswissen und Checklisten

 





Online Kurs T018-SK123
Donnerstag 09.03.2023 18:00 -21:00 Uhr und Freitag 10.03.2023 8:30 - 11:45
Geschäftsstelle Nordwall 39 47798 Krefeld

Ansprechpartnerin Judit Degrell-Lipinski Infolink und Anmeldung

Nach den EU-Regeln zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht ist die technische

Dokumentation ein untrennbarer Teil eines Produktes. Diese hilft Unternehmen dabei, ihre Produkte im Sinne eines Qualitätsmanagements rechtssicher im EWR zu vermarkten.

Die Technische Dokumentation erfasst den kompletten Lebenszyklus eines Produktes beginnend mit den Konstruktionsunterlagen, Technische Prüfungen, Zertifikaten, Anweisungen für Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Außerbetriebnahme bis zum Recycling.

Was für Regeln, Gesetze, Normen greifen bei der Technischen Dokumentation der unterschiedlichen Produkte. Wie z.B. sind die Unterschiede, wann benötige ich eine Konformitätserklärung? Was unterscheidet die interne und die externe Technische Dokumentation?

Als Arbeitshilfe für die Praxis erhalten die Teilnehmer Checklisten zu den grundsätzlichen Produktanforderungen zum Aufbau einer Technischen Dokumentation und lernen diese auf eigene, die jeweilige Branche bzw. Produkte bezogen, anzupassen.

Freitag, 27. Januar 2023

Raus aus der Wegwerfgesellschaft - Green Deal der EU - Das müssen Unternehmen wissen


 


Donnerstag, 9. Februar 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr| rwi4 | PSI Institute, Düsseldorf

Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie für Textilveredlung und des PSI Institutes.

 Die Fragestellungen des Seminars:
• Die Bedeutung und Inhalte des EU Green Deals
• Gesetze, Ziele und Maßnahmen bis 2030 sowie Ausblick bis 2050
• Wirtschaftsmodelle, die die Ressourcen, Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima schonen.
• Kreislaufwirtschaft als Grundlage zukünftigen Wirtschaftens
• Prinzip Ecodesign: Design von Produkten, die energie- und ressourceneffizient, reparierbar, wiederverwendbar und vorzugsweise aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
• Die Ökodesign-Verordnung
• Die EU-Initiative für nachhaltige Produkte
• Die Textilien Strategie der EU

 Gleich anmelden unter https://lnkd.in/ecEV2YMJ


Mittwoch, 25. Januar 2023

ECHA nimmt neun gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf



Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 233 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Unternehmen sind für das Risikomanagement dieser Chemikalien verantwortlich und müssen ihren Kunden und Verbrauchern auch Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.

Helsinki, 17. Januar 2023 - Die ECHA hat neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Sie werden beispielsweise in Flammschutzmitteln, Farben und Lacken, Farben und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern und bei der Herstellung von Zellstoff und Papier eingesetzt. Dabei ist auch Melamin, ein Material das besonders für Outdoor-, Gastronomie-, Mehrweg- und Kindergeschirr eingesetzt wird.  

Einträge, die am 17. Januar 2023 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden: https://echa.europa.eu/-/echa-adds-nine-hazardous-chemicals-to-candidate-list

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA bestätigte die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste. Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt sie, seine Verwendung fortzusetzen.

Konsequenzen der Kandidatenliste

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste über einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen, um diese sicher verwenden zu können. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Quelle: Europäische Chemikalienagentur

Mehr zum Thema:

Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben

Meldung von Stoffen in Erzeugnissen