Durchführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
Die Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 55 für Produktsicherheit, hat ein
Merkblatt für Verbraucher herausgegeben zur privaten Einfuhr eines Produktes
aus einem Drittstaat.
Zitat: „bei Bestellungen über das Internet kommt es relativ häufig vor,
dass sich der Verkäufer (Händler und/oder Hersteller) nicht in einem EU
Mitgliedsstaat befindet. Dies geschieht teilweise unbewusst, weil auf einigen
Internet-Shops nicht deutlich erkennbar ist, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.
(Ausnahme: private Versender, die Produkte nicht im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit versenden).
Bei der Einfuhr in den Wirtschaftsraum der EU wird das Produkt dann im
ersten Schritt durch den Zoll auf seine Einfuhrfähigkeit geprüft. Stellt der
Zoll hierbei nun fest, dass bereits formelle Anforderungen des
Produktsicherheitsgesetzes oder anderer Vorschriften nicht erfüllt wurden bzw.
zu bezweifeln sind, wird die Freigabe ausgesetzt.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde (hier die Bezirksregierung
Düsseldorf) wird vom Zoll über die Aussetzung der Freigabe informiert. Diese
prüft, ob das Produkt gegen europäische produktsicherheitsrechtliche Vorgaben
verstößt………“