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Donnerstag, 21. Februar 2013

ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Aktuell: ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP

Internet erleichtert Absprache und vereinheitlicht Kennzeichnung

Die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist die wichtigste Grundlage für ihre sichere Verwendung - sowohl für Hersteller und Lieferanten als auch für Beschäftigte und Verbraucher. 
Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) jetzt eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. 

Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

Die ECHA unterhält ein öffentliches Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für Chemikalien in Europa. Es bietet für viele Stoffe jedoch eine große Bandbreite unterschiedlicher Informationen. Die neue Internetplattform steht den Anmeldern der jeweiligen Stoffe zur Verfügung und soll helfen, unterschiedliche Angaben zu vereinheitlichen.

Weitere Informationen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gibt es unter der Adresse http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory der ECHA.

Freitag, 15. Februar 2013

Workshop Produktkennzeichnung Niederrheinische IHK in Duisburg


Workshop:

Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Workshop der Niederrheinischen IHK am 7. März 2013 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

Hintergrund:

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG: „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“). Die Kennzeichnungspflichten, insbesondere von Verbraucherprodukten, nach dem neuen ProdSG sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich. Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen teils hohe Bußgelder.

Inhalt:

Der Workshop soll den Blick dafür schärfen, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung ihrer Produkte, insbesondere von Verbraucherprodukten, beachten müssen. Die praktische Anwendung und Umsetzung steht dabei im Vordergrund. Es werden unter anderem folgende Aspekte betrachtet: Rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen), Kennzeichnungspflichten, Risikobeurteilung, Rückrufmanagement, Produktverbesserungen.
zum Flyer

Zielgruppe:

Techniker, Ingenieure, technische Leiter, Einkäufer, Qualitätsmanager, Produktmanager, Produktdesigner sowie Interessierte aus Unternehmen, die insbesondere Verbraucherprodukte herstellen, handeln oder importieren

Teilnahmebedingungen:

Der Teilnehmerbeitrag für das Ganztagsseminar beträgt 75,00 Euro und beinhaltet die Tagungsunterlagen sowie einen Mittagsimbiss. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

Donnerstag, 7. Februar 2013

Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA) heruntergeladen werden.