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Freitag, 26. April 2013

Leitlinie LV 46 zum Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht !



AKTUELL


Die lange und von vielen sehnsüchtig erwartete Überarbeitung der Leitlinie 46 zum Produktsicherheitsgesetz ist in dieser Woche veröffentlicht worden.


Gegenüber der bisherigen Auflage der Leitlinie sind wenige und nur minimale Veränderungen zu verzeichnen, besonders die von vielen erhoffte Erleichterung in der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten ist nicht zu erkennen.  


Letztlich bleibt das Thema Kennzeichnung nach wie vor eine Entscheidung im Einzelfall die bei jedem Abweichen von der Kennzeichnung auf dem Produkt selbst Ausreichend begründet werden muss.



Die richtige Kennzeichnung und Produktdokumentation wird immer entscheidender, nichts kostet mehr als eine Nachbesserung oder Produktrückruf!



Ein wichtiges Thema für Einkäufer, Designer, Konstrukteure, Produkt- und Qualitätsmanager.




IHK Tagesschulungen 2013 zu den Themen: 

Produktsicherheit / Produktkennzeichnung / ProdSG / Verbraucherprodukte. 

Nächster Termin 


12.November Handelskammer Hamburg ein ganztägiger Workshop
Anmeldeschluss ist der 28. Oktober 2013


Montag, 15. April 2013

Die Schwarze Liste: verbotene Geschäftspraktiken

Bestimmte Geschäftspraktiken in Europa sind gemäß der Richtlinie 2005/29/EG  IMMER verboten. Mit anderen Worten: Die Geschäftspraktiken gelten unter allen Umständen als unlauter. Eine fallspezifische Bewertung im Hinblick auf andere Bestimmungen der Richtlinie ist nicht erforderlich.

Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, Marketingfachleute und Verbraucher genau wissen, was verboten ist, wurde eine Schwarze Liste mit 31 unlauteren Geschäftspraktiken erstellt.

Sie enthält zum Beispiel:

Falsche Behauptung, Gütezeichen und Kodizes zu haben

  • Die Behauptung eines Gewerbetreibenden, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, obgleich dies nicht der Fall ist.
  • Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung.
  • Die Behauptung, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt, obgleich dies nicht der Fall ist.
  • Die Behauptung, dass ein Gewerbetreibender (einschließlich seiner Geschäftspraktiken) oder ein Produkt von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist, oder die Aufstellung einer solchen Behauptung, ohne dass den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung entsprochen wird.

Die Richtlinie2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken