Am 2. April 2015 wurde im Amtsblatt der Europäischen
Union der Beschluss (EU) der Kommission über die Sicherheitsanforderungen an
alkoholbetriebene abzuglose Feuerstellen bekanntgemacht.
Damit sollen derartige Feuerstellen zukünftig den
Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit genügen.
Die Sicherheitsanforderungen, die in dem Beschluss
beschrieben werden, müssen in zukünftige Normen einfließen.
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION HAT FOLGENDEN BESCHLUSS
ERLASSEN:
Artikel 1
Begriffsbestimmung
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck
„alkoholbetriebene abzuglose Feuerstelle“ ein Gerät, das
a) dazu bestimmt ist, durch die Verbrennung von Alkohol eine
dekorative Flamme zu erzeugen, jedoch nicht als Hauptheizgerät geeignet ist,
und
b) nicht dazu bestimmt ist, an einen Abzug angeschlossen zu
werden.
Artikel 2
Geltungsbereich
Dieser Beschluss gilt für alle abzuglosen Feuerstellen für
den Haushaltsbereich einschließlich Zubehör, sofern sie für die Verwendung in
Innenräumen vorgesehen sind.
Nicht in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen
Feuerstellen, die speziell für das Erwärmen oder Warmhalten von Speisen
bestimmt sind und eine Brennstoffkammer mit einem Volumen unter 0,2 l haben.
Artikel 3
Sicherheitsanforderungen
Die besonderen Sicherheitsanforderungen an alkoholbetriebene
abzuglose Feuerstellen gemäß Artikel 1, denen europäische Normen gemäß Artikel
4 der Richtlinie 2001/95/EG genügen müssen, sind im Anhang dieses Beschlusses
festgelegt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 1.
April 2015
Die Sicherheitsanforderungen des Beschlusses betreffen im
Wesentlichen alle Punkte, die geeignet sind, das Brand- und Explosionsrisiko
sowie Gesundheitsschäden durch die Entstehung von Kohlenmonoxid und
Kohlendioxid zu verringern.
Im ANHANG werden SPEZIELLE ANFORDERUNGEN AN
ALKOHOLBETRIEBENE ABZUGLOSE FEUERSTELLEN detailliert aufgeführt, u.a.
1.1. Konstruktions- und Gestaltungsanforderungen
1.2. Vorrichtungen und Befestigungen für die Montage der
Feuerstelle
1.3. Zusatzvorrichtung
1.4. Emissionen
1.5. Sicherheitsinformationen, Benutzerhandbuch und Angaben
zu Hersteller und Einführer
Zu dem Thema auch ein interessanter Beitrag der Australischen Behörde für Produktsicherheit
Zu dem Thema auch ein interessanter Beitrag der Australischen Behörde für Produktsicherheit