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Samstag, 27. August 2016

Klarstellung: Keine Gefahr für Topflappen durch EU



Jetzt reguliert die EU auch noch Grillhandschuhe und Topflappen! Wie jeden Sommer ist jetzt wieder ein Mythos über eine weitere Idee angeblich regelwütiger EU-Bürokraten im Umlauf. Aber es gibt keinen Grund zur Aufregung: der selbstgehäkelte Topflappen wird nicht verboten. 

Fakt ist: Die Mitgliedstaaten wollten, dass kommerziell vermarktete Ofen- und Grillhandschuhe für den privaten Gebrauch genauso sicher sein sollten wie die für professionelle Nutzer. Das hat die Kommission auch vorgeschlagen - schon Anfang 2014 zusammen mit einer Reform weiterer Sicherheitsstandards für die persönliche Schutzausrüstung bei Arbeit und Freizeit.

Beschlossen haben diese Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen dann nicht irgendwelche EU-Bürokraten, sondern gewählte Politiker im Europäischen Parlament und im Ministerrat.


Dienstag, 16. August 2016

Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz ist ein Wettbewerbsverstoß



Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es sich bei § 3 Abs. 2 S. 1 ProdSG um eine gesetzliche Vorschrift beinhaltet, die zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. 

Die Vorgabe des Produktsicherheitsgesetzes, auf gesundheitliche und Sicherheits-Risiken hinzuweisen ist damit eine Marktverhaltensregel. Diese Einstufung hat durchaus beachtliche Konsequenzen, so gehen hiermit erhebliche Informationspflichten einher, die sich auch – wie im vorliegenden Fall – aus DIN-Normen ergeben können. 

Gerade beim Vertrieb von Produkten ist damit konkret zu prüfen, ob DIN-Normen eingehalten wurden und welche Informationspflichten sich aus der DIN konkret ergeben.