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Dienstag, 16. Oktober 2012

Die richtige Produktkennzeichnung ein Workshop für Firmen


Die Kennzeichnungspflichten mit oder ohne CE, nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen Bußgelder zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro, also nichts was man auf die leichte Schulter nehmen könnte. 

Darum ist es wichtig die Produkte richtig zu kennzeichnen und die richtigen Unterlagen für jedes Produkt zu erstellen. Hier setzt der Workshop an und schärft den Blick für die Beantwortung der Frage: 

„Was ich als Hersteller, Importeur oder Händler bei meinen Produkten beachten muss, wenn ich sie auf dem Markt bereitstelle?“

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Design, Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann.
 
Dabei geht es vorrangig um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft. 

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Veranstaltung Workshop Produktkennzeichnung nach ProdSG









Im Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft getreten und die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung / CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick dafür schärfen, was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen.

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Entwicklung, Design, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann, dabei geht es konkret um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft.

Zwei Termine stehen 2013 beim HKBiS in Hamburg zur Verfügung, klicken Sie hierfür weitere Informationen.  

Donnerstag, 13. September 2012

Schadstoffe in Produkten? Der Strichcode verrät es!



Spielzeuge, Kleidungsstücke oder andere Alltagsgegenstände können Schadstoffe enthalten. 

Mit einem neuen Online-Formular können Sie jedoch ab sofort jedes Produkt auf besonders besorgnis-erregende Chemikalien überprüfen. 

Sie müssen nur die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen und stellen sofort online eine Anfrage an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur. 

Innerhalb von 45 Tagen müssen Sie kostenlos eine Antwort erhalten – unabhängig davon, ob Sie das Produkt kaufen oder nicht. 

Ihr Recht auf Auskunft bei Händlern, Herstellern oder Importeuren und auch direkt in jedem Geschäft gründet auf einer Bestimmung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. 

Sie gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt und soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Stoffen schützen.
 

Das neue Online-Formular wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und UBA zusammen entwickelt. 



Mittwoch, 5. September 2012

Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug



Aktualisierte Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom  August 2012

Spielzeug muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein kann.

Bereits bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.

Für Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen, beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert überschreitet.

Für Arsen und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen Hautveränderungen beitragen.

Mittwoch, 22. August 2012

Englische Übersetzung des Produktsicherheitsgesetzes


Aktuelle Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 
BMAS vom 16.08.2012

Englische Übersetzung des Produktsicherheitsgesetzes

Das am 01.12.2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz liegt nunmehr auch in einer offiziellen englischen Übersetzung vor.

Damit wird die über die Grenzen Deutschlands hinausreichende Bedeutung des ProdSG unterstrichen. Die englische Übersetzung erleichtert insbesondere Herstellern, Importeuren und Händlern mit Sitz außerhalb Deutschlands, ihre Produkte rechtskonform auf dem deutschen Markt bereitzustellen.

Auch im Bereich der GS-Zeichen Zuerkennung wird die englische Übersetzung einen positiven Beitrag leisten, da das GS-Zeichen bereits seit einigen Jahren auch von zahlreichen ausländischen GS-Stellen zuerkannt werden darf. Link zur Englischen Fassung

Freitag, 10. August 2012

Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger


Pressemitteilung Nr. 220 vom 10.08.12 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger

Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt am 1. September 2012 in Kraft.

Durch das neue Gesetz bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und schnellere Auskünfte. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter erfahren, wenn ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Das Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung eingeflossen. 

Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens können die Behörden insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller Auskünfte erteilen. Außerdem haben sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.


Montag, 30. Juli 2012

"Strand-Schnäppchen schrottreif bis gefährlich"


Pressemitteilung des TÜV Rheinland vom 26.07.2012


Augen auf beim Souvenirkauf! TÜV Rheinland testet Spielzeug, Sonnenbrillen und Fußball-Shirts europaweit: Alarmierende Ergebnisse 

Bereits zum dritten Mal hat sich TÜV Rheinland auf große Europa-Einkaufstour begeben. Auf den Einkaufszetteln standen in diesem Jahr Spielzeug, Sonnenbrillen und Fußball-Shirts. Fündig wurden die Experten in beliebten Urlaubsregionen direkt am Strand oder in Souvenir- und Billigläden. Doch auch in diesem Jahr können die Prüfer keine Entwarnung geben. 52 der 134 gekauften Artikel entsprechen nicht den Mindestanforderungen der Europäischen Union.  

 Sie dürfen so innerhalb der EU nicht verkauft werden, da sie die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen. Besonders alarmierend ist die Lage bei den getesteten Spielwaren. „Von den 45 gekauften Spielwaren weisen 28 Produkte zum Teil schwerwiegende Mängel auf“, erklärt Prof. Ralf Wilde, Executive Vice President Produkte bei TÜV Rheinland. „Neben verschluckbaren Kleinteilen haben wir unter anderem auch Klemmstellen oder Mängel bei der elektrischen Sicherheit gefunden. Diese Produkte stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar und dürfen so nicht verkauft werden“. 

Gekauft wurden die Freizeitartikel für 99 Cent bis circa 20 Euro in den letzten Wochen in beliebten Urlaubsregionen in Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien direkt am Strand, in Souvenir- oder Billigläden – dort, wo üblicherweise auch viele Urlauber und Familien mit Kindern Freizeitprodukte für den Urlaub kaufen. Getestet wurden die Produkte anschließend in Testlaboratorien von TÜV Rheinland in Köln und Nürnberg.  Link zur kompletten Pressemitteilung

Link zu Presseartikeln




Die Bezirksregierung Köln hat für Verbraucher ein Faltblatt herausgegeben um mangelhafte Produkte zu erkennen

Montag, 23. Juli 2012

Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom Juli 2012

Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012

BAuA veröffentlicht und bewertet gesammelte Meldungen

Dortmund - Von unsicheren Produkten gehen hohe Risiken für die Gesundheit aus. 
Das Produktsicherheitsgesetz beauftragt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmitteln zu informieren. In der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" veröffentlicht die BAuA jährlich eine Auswertung der vorliegenden Meldungen über gefährliche technische Produkte. Jetzt erscheint die aktuelle Ausgabe 2012 mit der Analyse der Daten aus dem Jahr 2011.

Für den Bericht ausgewertet werden neben der deutschen Tagespresse und den Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle auch die nationalen RAPEX-Meldungen. RAPEX steht für "Rapid Exchangeof Information System" und ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission zu gefährlichen Produkten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 158 RAPEX-Meldungen aus Deutschland. Dabei wurden Produkte aus allen Kategorien berücksichtigt.




Samstag, 7. Juli 2012

Zunahme von ‘billigen’ Elektrogeräten als Brandverursacher / Rossmann ruft 900.000 Billig-Haartrockner zurück


Kiel (ots) – Laut Brandursachenstatistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) bleibt Elektrizität mit Abstand die größte Risikoquelle für Brände. 

Über ein Drittel der untersuchten Fälle sind auf technische Defekte an Elektrogeräten und -Installationen zurückzuführen. “Wir stellen besorgt eine deutliche Zunahme von ‘Billiggeräten’ als Brandverursacher fest”, sagt Dr. Hans-Hermann Drews vom IFS. 

Aktuell hat die Drogeriekette “Rossmann” fast eine Million Geräte von einem Billighaartrockner zurückrufen müssen. Grund: Brandgefahr.

Was viele Nutzer unterschätzen: Alle elektrischen Haushaltsgeräte sind potenzielle Zündquellen. 

Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn ein billiges Gerät angeschafft wird. In einem vom IFS untersuchten Fall hatte ein Versicherungsnehmer seinen etwa sechs Monate alten Rossmann-Föhn der Marke “Ideen Welt” vom Typ LD-035 morgens nach dem Benutzen ausgeschaltet und im Badezimmer abgelegt. Später geriet das Gerät in Brand. Ein IFS-Gutachter fand Kurzschluss-Spuren an der Anschlussleitung. 

In der Bedienungsanleitung wurde darauf hingewiesen, nach der Benutzung den Netzstecker zu ziehen. “Das hätte den Schaden auf jeden Fall verhindert”, so Drews. Nach dem Produktsicherheitsgesetz und den VDE-Bestimmungen müssen elektrische Geräte aber so gebaut sein, dass von ihnen auch bei “vorhersehbarer Verwendung” oder “sorgloser Benutzung” keine Gefahr ausgeht. 

Mittlerweile hat die Drogeriekette das Produkt aus dem Sortiment genommen. Bereits gekaufte Haartrockner der entsprechenden Marke können zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.

Zur kompletten Pressemitteilung der Mittelstand Nachrichten

Freitag, 29. Juni 2012

Zoll beschlagnahmt Spionage-Kugelschreiber wegen mangelnder Produktsicherheit


Dem Hauptzollamt Münster sind bei der Überwachung des Postverkehrs 16 Kugelschreibern mit integrierter Mini-Kamera in die Hände gefallen. Der Zoll hat die Stifte aber nicht etwa beschlagnahmt, weil sie der Spionage dienen, sondern wegen der „mangelhaften Produktsicherheit“.


Die Postpakete aus China sind nach Angaben des Zollamts an einen Händler aus der Nähe von Münster adressiert gewesen. Es fehlten die „CE-Kennzeichnung sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache“, heißt es in der Pressemitteilung. 

Westfälische Nachrichten Münster