Powered By Blogger

Freitag, 10. August 2012

Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger


Pressemitteilung Nr. 220 vom 10.08.12 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Neues Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger

Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt am 1. September 2012 in Kraft.

Durch das neue Gesetz bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und schnellere Auskünfte. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter erfahren, wenn ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Das Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung eingeflossen. 

Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens können die Behörden insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller Auskünfte erteilen. Außerdem haben sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen