Pressemitteilung
Nr. 220 vom 10.08.12 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Neues
Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und
Bürger
Das neue,
erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt am 1. September 2012 in Kraft.
Durch das
neue Gesetz bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und
schnellere Auskünfte. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter
erfahren, wenn ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze
verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Das Gesetz
schafft zudem die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der
Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld
zahlreiche Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren
Anwendungserfahrung eingeflossen.
Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens
können die Behörden insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller
Auskünfte erteilen. Außerdem haben sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu
verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.
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