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Mittwoch, 5. September 2012

Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug



Aktualisierte Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom  August 2012

Spielzeug muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein kann.

Bereits bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.

Für Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen, beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert überschreitet.

Für Arsen und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen Hautveränderungen beitragen.

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