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Freitag, 21. März 2014

Chemikalien: Leitfaden zur CLP-Verordnung überarbeitet


























Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt.


Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren.


In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert. weiterlesen 

Dienstag, 25. Februar 2014

OLG Celle: Kennzeichnung mit Klebefähnchen nicht ausreichend dauerhaft!



Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG hat das OLG Celle in einem Urteil festgestellt und zwar handelt es sich nach Auffassungdes Gerichtes um folgenden Wettbewerbsverstoß beim Vertrieb von Kopfhörern:



Dauerhafte Kennzeichnung zur Herstelleridentifizierung auf einem Klebefähnchen am Kabel der Kopfhörer.



1. § 7 Satz 1 ElektroG stellt eine Marktverhaltensregelung i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

2. Eine dauerhafte Kennzeichnung i. S. d. § 7 Satz 1 ElektroG setzt voraus, dass die Kennzeichnung nicht ohne nennenswerte Schwierigkeiten durch einen Schnitt vom Gerät getrennt werden kann.

3. Eine Kennzeichnung allein auf einem Klebefähnchen, das am Kabel eines Kopfhörers aufgebracht ist und üblicherweise vom Verbraucher als störend empfunden wird, ist nicht ausreichend dauerhaft.



Urt. v. 21. 11. 2013 – 13 U 84/13



UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 S. 2; ElektroG § 7



Das Interessante an der Urteilsbegründung ist die Feststellung das bei einem  „Anhängeetikett“ die Kennzeichnung „AN“ dem Produkt sich befindet und nicht wie im Gesetzestext ausgeführt „AUF“ dem Produkt, wobei es ausschließlich um die Hersteller- und die Produktkennzeichnung geht, denn auch das ElektroG stellt die Möglichkeit der Kennzeichnung des Recyclingsymboles ausdrücklich, bei mangelndem Platz, in der Gebrauchsanweisung und Verpackung frei.



Es ist also im Einzelfall zu prüfen wie die Kennzeichnungsmöglichkeiten die sich in den Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz befinden umzusetzen sind und ob sich nicht in anderen Gesetzen darüber hinaus gehende Verfügungen für das jeweilige Produkt Anwendung finden.

Montag, 24. Februar 2014

IHK Tagesschulung zur Kennzeichnung von Verbraucherprodukten


Niederrheinische IHK, Duisburg

Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Donnerstag, 6. März 2014, 9:00 bis 16:30 Uhr

Seminar: Wie vermeide ich falsche oder unvollständige Angaben an meinen Produkten? Bei einem ganztägigen Seminar der Niederrheinischen IHK am 6. März 2014 lernen Sie Instrumente und Wege, wie Sie Ihre Produkte bereits vor Markteinführung auf die gesetzlichen Anforderungen überprüfen.

Dienstag, 11. Februar 2014

Produktsicherheitsgesetz ProdSG



www.produktsicherheit.org 

Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 3 dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden.

Für Firmen die in dem Bereich Produktentwicklung arbeiten, bieten wir einen Beratungsservice zu den Kriterien, konstruktive Produktsicherheit, richtige Produktkennzeichnung und Produktausstattung, bei neuen und bestehenden Produkten.

Handelsunternehmen die Fertigprodukte importieren oder eigene Marken mit OEM Produkten anbieten, unterstützen wir mit  Beratung und Schulung im Bereich Produktsicherheit, Produktkennzeichnung, Produktdokumentation in allen Produktbereichen mit oder ohne CE Kennzeichnung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und schulen wir beim Erkennen und der Auswahl von sicheren Arbeitsmitteln.

Design + Produktsicherheit www.produktsicherheit.org

Mittwoch, 5. Februar 2014

Keine sonnigen Aussichten! Mängel in der Produktsicherheit, Sonnenbrillen beschlagnahmt!


Das Zollamt in Rheine beschlagnahmt 2.000 Sonnenbrillen wegen Mängel in der Produktsicherheit!



Die Sonnenbrillen entsprechen nicht den europäischen Produktsicherheitsstandards, befanden die Zollbeamten. "Bei der Einfuhr von Sonnenbrillen werden die bestehenden Produktsicherheitsvorschriften über persönliche Schutzausrüstungen häufig nicht eingehalten, so auch in diesem Fall.


Für den Verbraucher können sich daraus gesundheitliche Risiken ergeben", erläutert Robert Grawe, Leiter des Zollamts Rheine, den Aufgriff.


Donnerstag, 30. Januar 2014

Container-Begasung – Krankheit per Fracht



Wie Schiffsladungen zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden!

Tag für Tag kommen tausende von Containern in deutschen Häfen an. Sie enthalten nicht nur Elektroartikel, Lebensmittel oder Textilien. Viele von ihnen auch hochgiftige Substanzen, eigens eingesetzt zur Schädlingsbekämpfung. Meistens handelt es sich dabei um Phosphorwasserstoff und Brommethan, auch bekannt als Methylbromid. Was geschieht, wenn wir mit diesen Giften in Berührung kommen und was richten sie in der Umwelt an?

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Es wird ein mögliches Risiko auch für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.




Samstag, 21. Dezember 2013

REACh - der Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen liegt jetzt auch in deutscher Übersetzung vor.

Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substances of very high concern, SVHC) enthalten, haben unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH besondere Informations- und Mitteilungspflichten.

Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" in englischer Sprache auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung.

(Quelle BAuA)

Freitag, 6. Dezember 2013

Produktsicherheit im Koalitionsvertrag

Unter dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ ist auch im Wortlaut des Koalitionsvertrages die Produktsicherheit angesprochen.

„Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher

Wir wollen die Grundlagen für ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition prüft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch für Verbraucher geschaffen wird.

Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die Öko-Design-Richtlinie aufgenommen werden.

Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein.“


Gerade der letzte Satz könnte für die Unternehmen zum Schlüsselsatz werden, denn die Abgrenzung von Produkten in „Spielzeug oder kein Spielzeug“ ist nicht trivial. Die bisher so beliebte Aussage „Dekoartikel kein Spielzeug“ wird jetzt wohl einer schärferen Überprüfung unterzogen werden.



Dazu noch der aktuelle Hinweis das die Spielzeugnorm DIN EN 71-1:2013-12 gerade aktualisiert wurde, bisherige DIN EN 71-1 Normen wurden zurückgezogen und gelten nicht mehr.