Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 3 dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden.
Für Firmen die in dem Bereich Produktentwicklung arbeiten,
bieten wir einen Beratungsservice zu den Kriterien, konstruktive
Produktsicherheit, richtige Produktkennzeichnung und Produktausstattung, bei
neuen und bestehenden Produkten.
Handelsunternehmen die Fertigprodukte importieren oder
eigene Marken mit OEM Produkten anbieten, unterstützen wir mit Beratung und Schulung im Bereich
Produktsicherheit, Produktkennzeichnung, Produktdokumentation in allen
Produktbereichen mit oder ohne CE Kennzeichnung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und schulen
wir beim Erkennen und der Auswahl von sicheren Arbeitsmitteln.
Design + Produktsicherheit www.produktsicherheit.org
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen