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Dienstag, 11. Februar 2014

Produktsicherheitsgesetz ProdSG



www.produktsicherheit.org 

Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 3 dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden.

Für Firmen die in dem Bereich Produktentwicklung arbeiten, bieten wir einen Beratungsservice zu den Kriterien, konstruktive Produktsicherheit, richtige Produktkennzeichnung und Produktausstattung, bei neuen und bestehenden Produkten.

Handelsunternehmen die Fertigprodukte importieren oder eigene Marken mit OEM Produkten anbieten, unterstützen wir mit  Beratung und Schulung im Bereich Produktsicherheit, Produktkennzeichnung, Produktdokumentation in allen Produktbereichen mit oder ohne CE Kennzeichnung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und schulen wir beim Erkennen und der Auswahl von sicheren Arbeitsmitteln.

Design + Produktsicherheit www.produktsicherheit.org

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