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Freitag, 6. Dezember 2013

Produktsicherheit im Koalitionsvertrag

Unter dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ ist auch im Wortlaut des Koalitionsvertrages die Produktsicherheit angesprochen.

„Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher

Wir wollen die Grundlagen für ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition prüft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch für Verbraucher geschaffen wird.

Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die Öko-Design-Richtlinie aufgenommen werden.

Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein.“


Gerade der letzte Satz könnte für die Unternehmen zum Schlüsselsatz werden, denn die Abgrenzung von Produkten in „Spielzeug oder kein Spielzeug“ ist nicht trivial. Die bisher so beliebte Aussage „Dekoartikel kein Spielzeug“ wird jetzt wohl einer schärferen Überprüfung unterzogen werden.



Dazu noch der aktuelle Hinweis das die Spielzeugnorm DIN EN 71-1:2013-12 gerade aktualisiert wurde, bisherige DIN EN 71-1 Normen wurden zurückgezogen und gelten nicht mehr.


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