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Samstag, 21. Dezember 2013

REACh - der Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen liegt jetzt auch in deutscher Übersetzung vor.

Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substances of very high concern, SVHC) enthalten, haben unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH besondere Informations- und Mitteilungspflichten.

Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Leitfaden "Guidance for suppliers of articles" in englischer Sprache auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Jetzt steht er als "Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch auf Deutsch zur Verfügung.

(Quelle BAuA)

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