Powered By Blogger

Dienstag, 24. September 2013

Schulungen zum Produktsicherheitsgesetz bei der Handelskammer Hamburg!




12. November 2013 in der HK Hamburg


 „Informieren statt Produktrückruf riskieren“


Vor Kurzem sind die mit Spannung erwarteten Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht worden. Die Praxis zeigt, dass die Leitlinie den Beratungsbedarf spürbar erhöht hat. Ziel von Unternehmen sollte es daher sein, ein gewisses Grundwissen aufzubauen. Wenn die Marktaufsicht bereits im Haus ist und Termine für die Behebung von Mängeln gesetzt hat, ist es meist schon zu spät. Damit es nicht so weit kommt: Die professionellen Tagesseminare der IHK Hamburg liefern Unternehmen alle relevanten Informationen zum Produktsicherheitsgesetz und zur Produktkennzeichnung. Sie schärfen den Blick dafür, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen. 


Das Thema ist in besonderem Maße auch für Importeure, sowie Händler aller Handelsstufen, von Interesse.  Die Zielgruppe sind Firmeninhaber, Geschäftsführer, Manager und Einkäufer Import-Export, Qualitätsmanagement, Konstrukteure, Designer, Produktmanager, etc.. Schritt für Schritt wird im Workshop an die praktische Anwendung und Umsetzung des ProdSG heranführt. 


Der nächste ganztägige Workshop ist am 12. November 2013 in der IHK Hamburg. Programm und Anmeldung unter: https://www.hkbis-online.de/tibrosVD/kurs.jsp?kursNr=TSPRKE3021

Samstag, 14. September 2013

Verordnung zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie veröffentlicht

Am 17. August 2013 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)  veröffentlicht.

Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen gemäß Ökodesign-Richtlinie für folgende Produkte:

•           Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008

•           Einfache Set-Top-Boxen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 107/2009

•           Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 244/2009

•           Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 245/2009

•           Externe Netzteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 278/2009

•           Fernsehgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 642/2009

•           Elektromotoren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 640/2009

•           Externe Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierte Nassläufer-Umwälzpumpen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 641/

•           Netzbetriebene Haushaltskühlgeräte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 643/2009

•           Haushaltswaschmaschinen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010

•           Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010

•           Ventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 327/2011

•           Netzbetriebene Raumklimageräte und Komfortventilatoren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 206/2012

•           Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 547/2012

•           Haushaltswäschetrockner im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 932/2012

•           Lampen mit gebündeltem Licht, Leuchtdioden-Lampen (LED-Lampen) und Geräte, die für die Installation zwischen dem Netz und den Lampen ausgelegt sind, einschließlich Betriebsgeräten für Lampen, Steuergeräten und Leuchten (mit Ausnahme von Vorschaltgeräten und Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen), im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1194/2012

Die Verordnung ist am 18. August 2013 in Kraft getreten.

   
 „first aid info“ bietet Ihnen schnelle erste Hilfe bei allen Fragen, rund um das Thema: „Bereitstellen von Produkten auf dem Markt“ INFOLINK

Dienstag, 20. August 2013

"Made in Germany" nicht in Gefahr!



Pressemeldung der EU Kommission

Die Europäische Kommission weist Berichte über angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des "Made in Germany"-Labels zurück.
Weder will die Kommission die Herkunftsbezeichnung abschaffen noch erschweren.
Im Gegenteil: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit wird das Label "Made in Deutschland" gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket heißt es dazu: "Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben." (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).
Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, wo die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem Leder zu einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als "Made in Germany". Die Vorschläge der Kommission sollen also sicherstellen, dass ein Produkt "Made in Germany" auch wirklich in Deutschland produziert worden ist.
Zurzeit gibt es kaum gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung, so dass Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben können, was sie wollen. Aber Unternehmen, die in der EU produzieren, sollten ihre Kunden über die Herkunft ihrer Produkte informieren können und gegen falsche Herkunftsangaben ihrer Wettbewerber geschützt sein.  Deutschland hat keine bindende Gesetzgebung zur Nutzung von "Made in Germany". Die Verantwortung liegt zurzeit bei den Herstellern. Das OLG Düsseldorf hat aber 2011 ausgeführt dass Kunden erwarten dass mit „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden.  Die Vorschläge der Kommission sind in diesem Sinne.
Herkunftskennzeichnung war schon immer ein schwieriges Thema im Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten haben versucht, Regeln zur nationalen Herkunftskennzeichnung einzuführen. Von daher gibt es einen klaren Bedarf seitens der Mitgliedstaaten, die Herkunftsbezeichnung klar zu regeln. Auch das Europäische Parlament hatte eine Gesetzesinitiative zum Thema Herkunftsbezeichnung gefordert. Außerdem führt das Fehlen von Regeln zu vielen Missbräuchen im Binnenmarkt.
Der Vorschlag ist eine praktische Lösung für ein schwieriges Problem. Er wird nationale Hindernisse unterbinden, die auf unterschiedlichen Regeln zur Herkunftsbezeichnung herrühren, und schützt Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Der Vorschlag wird keine Zusatzkosten für Unternehmen zur Folge haben und ist frei von zusätzlichen Bürokratiekosten. Und Qualitätskennzeichnung fällt nicht in den Wirkungsbereich des Vorschlags. Der Vorschlag betrifft nur reine Verbraucherprodukte.
Mehr Informationen zu dem Gesetzespaket zur Produktsicherheit finden Sie hier.

Freitag, 19. Juli 2013

Ein etwas anderer „Lebensmittelskandal“!



Produkte die wie Lebensmittel aussehen ohne welche zu sein sind in der EU verboten! Schon seit 1987 also seit mehr als ein viertel Jahrhundert gilt die entsprechende europäische Richtlinie 87/357/EWG.

Trotzdem findet man auf den Geschenkartikel- und Konsumgütermessen wie z.B. „Vivanti“ in Düsseldorf oder demnächst auf der „tendence“ in Frankfurt auch  in diesem Jahr wieder hunderte von Produkten die unter dieses Verbot fallen und trotzdem dort angeboten werden. Auch das Internet bietet eine reiche Auswahl an Handelsplattformen mit entsprechenden Produkten.

So findet der aufmerksame Besucher viele Produkte die wie Lebensmittel aussehen aber keine sind, Toastscheiben und Kekse aus Silikon, Kirschen und Erdbeeren aus Glas und Schokolade sowie Pralinen aus Seife, Spiegeleier als Kerzen, Christbaumkugeln als Törtchen, alles Produkte die so in der EU nicht gehandelt, ausgestellt oder hergestellt werden dürften.

Anscheinend kümmert es die Anbieter wenig oder sie sind selbst ahnungslos, jedenfalls drohen auch dem Einzelhandel, bei Kontrollen der Marktaufsicht, neben dem finanziellen Schaden durch den Verlust der Ware auch noch entsprechende Bußgelder von bis zu 10.000,- Euro.

Links zu den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen sowie die relevanten Textstellen als Auszug.



Dienstag, 16. Juli 2013

Ab 1. September 2013 gilt das neue EU-Energielabel für Haushaltslampen



EU-Energielabel für Haushaltslampen
   
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wird derzeit ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen bis A++ eingeführt: Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden (LED - Light Emitting Diodes) und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.

Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht findet man in Klasse C, solche mit gerichtetem Licht in Klasse B. Glühlampen erreichten aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz bestenfalls die Klasse D und wurden daher schrittweise vom Markt genommen.

Ab dem 1. September 2013 gelten für Leuchten und elektrische Lampen neue Energieverbrauchskennzeichnungen. Leuchten und Lampen dürfen ab 1. März 2014 im Einzelhandel nur noch mit dem neuen EU-Energielabel präsentiert werden. Das schreibt die Delegierte Verordnung 874/2012 der EU-Kommission vor.

Wesentliche Inhalte der Verordnung sind:
- Gestaltung und Inhalt des Etiketts für Lampen und Leuchten,
- Inhalt des Datenblatts für Lampen,
- Inhalt der technischen Unterlagen für Lampen und Leuchten,
- Anforderungen in Bezug auf die Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbeanzeigen und in technischem Werbematerial für elektrische Lampen und Leuchten,
- erforderliche Angaben in den Fällen, in denen der Endverbraucher Lampen und Leuchten nicht unbedingt begutachten kann (z. B. beim Fernabsatz).

Dies gilt nicht nur für die Hersteller, sondern zukünftig auch für den Handel.
Von den neuen Vorgaben sind stationäre Elektromärkte, Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte genauso betroffen wie Online-Händler. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel zukünftig in Papierform in der Leuchtenverpackung mitliefern oder elektronisch als digitale Datei zusenden. Ebenso können Hersteller das Energielabel nur auf Anforderung der Händler – z.B. per Download – bereitstellen.

In der Bewerbung von Leuchten ergeben sich für den Einzelhandel neue Pflichten: Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen praktisch alle Informationen des EU-Energielabels auch in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des Labels, aber auch in Textform geschehen.

Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen ab dem 1. März 2014 nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden.

Informationen für den Handel stellt der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. via zur Verfügung.

Der Verordnungstext der EU für Hersteller und Handel ist auf den Webseiten der EU Kommision via einzusehen.

(Textquelle: IHK NRW)

Montag, 1. Juli 2013

Ab 1. Juli 2013 gilt die neue EU Bauprodukte-Verordnung BauPVO



Am 1. Juli 2013 löst die neue EU Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

Bauprodukte, die nach dem 1. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden, müssen der BauPVO entsprechen. Unter „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Verfügbarmachung eines Bauprodukts auf dem europäischen Markt durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Importeur zu verstehen.

Davon abgegrenzt ist der Begriff der „Bereitstellung“, der die Weitergabe eines in Verkehr gebrachten Bauprodukts in der Lieferkette bezeichnet, z. B. vom Baustofffachhandel an den Endkunden.
Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR.

Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen, in der die Leistungen des Bauprodukts für dessen Wesentliche Merkmale anzugeben sind. Welche Merkmale eines Bauprodukts wesentlich sind, ergibt sich aus den harmonisierten technischen Spezifikationen und geht auf die gesetzlichen Anforderungen zurück, die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt werden.