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Dienstag, 16. Juli 2013

Ab 1. September 2013 gilt das neue EU-Energielabel für Haushaltslampen



EU-Energielabel für Haushaltslampen
   
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wird derzeit ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen bis A++ eingeführt: Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden (LED - Light Emitting Diodes) und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.

Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht findet man in Klasse C, solche mit gerichtetem Licht in Klasse B. Glühlampen erreichten aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz bestenfalls die Klasse D und wurden daher schrittweise vom Markt genommen.

Ab dem 1. September 2013 gelten für Leuchten und elektrische Lampen neue Energieverbrauchskennzeichnungen. Leuchten und Lampen dürfen ab 1. März 2014 im Einzelhandel nur noch mit dem neuen EU-Energielabel präsentiert werden. Das schreibt die Delegierte Verordnung 874/2012 der EU-Kommission vor.

Wesentliche Inhalte der Verordnung sind:
- Gestaltung und Inhalt des Etiketts für Lampen und Leuchten,
- Inhalt des Datenblatts für Lampen,
- Inhalt der technischen Unterlagen für Lampen und Leuchten,
- Anforderungen in Bezug auf die Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbeanzeigen und in technischem Werbematerial für elektrische Lampen und Leuchten,
- erforderliche Angaben in den Fällen, in denen der Endverbraucher Lampen und Leuchten nicht unbedingt begutachten kann (z. B. beim Fernabsatz).

Dies gilt nicht nur für die Hersteller, sondern zukünftig auch für den Handel.
Von den neuen Vorgaben sind stationäre Elektromärkte, Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte genauso betroffen wie Online-Händler. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel zukünftig in Papierform in der Leuchtenverpackung mitliefern oder elektronisch als digitale Datei zusenden. Ebenso können Hersteller das Energielabel nur auf Anforderung der Händler – z.B. per Download – bereitstellen.

In der Bewerbung von Leuchten ergeben sich für den Einzelhandel neue Pflichten: Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen praktisch alle Informationen des EU-Energielabels auch in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des Labels, aber auch in Textform geschehen.

Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen ab dem 1. März 2014 nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden.

Informationen für den Handel stellt der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. via zur Verfügung.

Der Verordnungstext der EU für Hersteller und Handel ist auf den Webseiten der EU Kommision via einzusehen.

(Textquelle: IHK NRW)

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