EU-Energielabel für
Haushaltslampen
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht
wird derzeit ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen bis A++
eingeführt: Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden (LED - Light
Emitting Diodes) und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++
vergeben werden.
Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht findet man
in Klasse C, solche mit gerichtetem Licht in Klasse B. Glühlampen erreichten
aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz bestenfalls die Klasse D und wurden
daher schrittweise vom Markt genommen.
Ab dem 1. September 2013 gelten für Leuchten und elektrische
Lampen neue Energieverbrauchskennzeichnungen. Leuchten und Lampen dürfen ab 1.
März 2014 im Einzelhandel nur noch mit dem neuen EU-Energielabel präsentiert
werden. Das schreibt die Delegierte Verordnung 874/2012 der EU-Kommission vor.
Wesentliche Inhalte der
Verordnung sind:
- Gestaltung und Inhalt des Etiketts für Lampen und
Leuchten,
- Inhalt des Datenblatts für Lampen,
- Inhalt der technischen Unterlagen für Lampen und Leuchten,
- Anforderungen in Bezug auf die Angabe der
Energieeffizienzklasse in Werbeanzeigen und in technischem Werbematerial für
elektrische Lampen und Leuchten,
- erforderliche Angaben in den Fällen, in denen der
Endverbraucher Lampen und Leuchten nicht unbedingt begutachten kann (z. B. beim
Fernabsatz).
Dies gilt nicht nur für
die Hersteller, sondern zukünftig auch für den Handel.
Von den neuen Vorgaben sind stationäre Elektromärkte,
Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte genauso betroffen wie
Online-Händler. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel
zukünftig in Papierform in der Leuchtenverpackung mitliefern oder elektronisch
als digitale Datei zusenden. Ebenso können Hersteller das Energielabel nur auf
Anforderung der Händler – z.B. per Download – bereitstellen.
In der Bewerbung von Leuchten ergeben sich für den
Einzelhandel neue Pflichten: Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer
Leuchte genannt wird, müssen praktisch alle Informationen des EU-Energielabels
auch in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des
Labels, aber auch in Textform geschehen.
Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen
ab dem 1. März 2014 nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden.
Informationen für den Handel stellt der Bundesverband
Technik des Einzelhandels e.V. via zur Verfügung.
Der Verordnungstext
der EU für Hersteller und Handel ist auf den Webseiten der EU Kommision via
einzusehen.
(Textquelle: IHK NRW)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen