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Montag, 1. Juli 2013

Ab 1. Juli 2013 gilt die neue EU Bauprodukte-Verordnung BauPVO



Am 1. Juli 2013 löst die neue EU Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

Bauprodukte, die nach dem 1. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden, müssen der BauPVO entsprechen. Unter „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Verfügbarmachung eines Bauprodukts auf dem europäischen Markt durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Importeur zu verstehen.

Davon abgegrenzt ist der Begriff der „Bereitstellung“, der die Weitergabe eines in Verkehr gebrachten Bauprodukts in der Lieferkette bezeichnet, z. B. vom Baustofffachhandel an den Endkunden.
Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR.

Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen, in der die Leistungen des Bauprodukts für dessen Wesentliche Merkmale anzugeben sind. Welche Merkmale eines Bauprodukts wesentlich sind, ergibt sich aus den harmonisierten technischen Spezifikationen und geht auf die gesetzlichen Anforderungen zurück, die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt werden.

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