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Mittwoch, 25. Juni 2014

Produktsicherheit aktuell "Rote Karte für verbotenen roten Farbstoff: Behörden ziehen Fanschminke aus dem Verkehr"



Fußballweltmeisterschaft 2014: Fans zeigen Flagge und bemalen sich das Gesicht mit ihren Nationalfarben

Weltweit dekorieren sich Fans in ihren Nationalfarben – im Stadion, auf Fanmeilen oder Partys – um die Identifizierung mit ihrer Mannschaft auch äußerlich zu zeigen. Schminkstifte in den Nationalfarben gehören zu jeder Fanausstattung
Die Kosmetiklabore am CVUA Karlsruhe und Freiburg untersuchten im Vorfeld und zu Beginn der WM insgesamt 14 Fanschminken auf Einhaltung des europäischen Kosmetikrechtes. Die Produkte stammten überwiegend aus Filialketten. Alle 14 untersuchten Proben wurden beanstandet.
Die Schminkstifte sind als praktische Drehstifte in den Farben schwarz-rot-gelb bzw. schwarz-rot-gold auf dem deutschen Markt. Die Stifte selbst setzen sich hauptsächlich zusammen aus Wachsen oder wachsartigen Stoffen (z.B. Bienenwachse, Carnaubawachs, Ceresin), Paraffin, Ölen, Konservierungsstoffen und Antioxidantien sowie unterschiedlichen Farbstoffen bzw. Pigmenten je nach Farbe.

Schwerpunkt der analytischen Untersuchung war der Nachweis verbotener oder nicht deklarierter Farbstoffe und Pigmente.
Schminkstifte sind kosmetische Mittel, die die Vorschriften der EU Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen müssen. Danach sind bestimmte Farbstoffe für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Farbstoffe müssen in Liste der Bestandteile „Ingredients“ mit ihrer *Colour Index Nummer (CI) aufgeführt sein. Daneben sind in der Verordnung eine Reihe von Farbstoffen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ausdrücklich verboten. Andere Farbstoffe, die weder zugelassen noch verboten sind, dürfen natürlich ebenso nicht verwendet werden. *Der Colour Index ist ein Nachschlagewerk gebräuchlicher Farbmittel und enthält Informationen über die chemische Struktur und Eigenschaften der Stoffe.

Alle kosmetischen Mittel müssen von der „verantwortlichen Person“ beim europäischen Notifizierungsportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) gemeldet und ihre Rahmenrezeptur hinterlegt werden
Name und Anschrift des Herstellers oder einer anderen in der EU ansässigen verantwortlichen Person müssen auf der Verpackung angegeben werden, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Falls das Produkt außerhalb der EU hergestellt wird, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.




Montag, 2. Juni 2014

..wer auch in Zukunft noch die Automobilbranche beliefern möchte sollte sich unbedingt anmelden!










Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV)

Spezifische Anforderungen und Aufgaben an den PSB gemäß Formel Q – konkret.
Das technische Produktsicherheitsrecht ist auf EU Ebene fester Bestandteil des regulativen Compliance Umfeld. Daneben stehen die typengenehmigungs- und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Regularien. Der Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes umfasst im Vergleich zum GSG (Gerätesicherheitsgesetz) sämtliche Zulieferprodukte und nicht bis dahin benannte „Endprodukte“. Das bedeutet, dass nach der Produktdefinition (§ 2 Nr. 22 ProdSG) alle Bauteile Gegenstand örtlicher Marktüberwachungs-maßnahmen sein können.

Voraussetzungen
­Kenntnisse zum hergestellten Produkt: Funktionsweise, Fertigung im Detail am eigenen Standort und bestimmungsgemäßer Verwendungszweck beim Kunden
Methodenkenntnis zu Risikobewertungen

Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Qualitätswesen, Ingenieure, Konstrukteure, Führungskräfte, Technische Leiter, Entwicklungsleiter, Normenverantwortliche, Mitarbeiter mit beratender Tätigkeit

Inhalte
Grundlagen & Kenntnisse des Produktsicherheits-Beauftragten



Freitag, 30. Mai 2014

Ein neues Projekt vom Verbraucherzentralen Bundesverband und BUND prüft Angaben zum Energieverbrauch.

Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte müssen mit dem Energielabel gekennzeichnet sein.

Über 80 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher kennen das Energielabel, das über den Energieverbrauch von Geräten Auskunft gibt, und berücksichtigen es bei ihren Kaufentscheidungen. Doch die Kennzeichnung von Geräten ist mangelhaft, wie eine Stichprobe des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ergab. So trug etwa jeder sechste Fernseher im Handel kein oder ein fehlerhaftes Energielabel. Das neue Projekt „MarktChecker“ von vzbv und BUND will das ändern.

Im „MarktChecker“-Projekt prüfen BUND und vzbv zunächst die Ware von Einzel- und Onlinehändlern auf die korrekte Kennzeichnung des Energieverbrauchs sowie auf einige Ökodesign-Kriterien. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Produkte im Labor getestet. „Wir prüfen, ob die Produkte halten, was sie in Sachen Energieeffizienz versprechen“, sagt Holger Krawinkel vom vzbv.

Aktuell beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Label hinterfragen. Das Projekt „MarktChecker“ soll helfen, durch mehr Marktüberwachung das Vertrauen zu stärken und gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.


„MarktChecker“ ist die deutsche Kampagne des EU-Projekts „MarketWatch“ und wird hierzulande durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) getragen. Insgesamt haben sich 16 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa im „MarketWatch“-Projekt zusammengeschlossen.

Mittwoch, 14. Mai 2014

Deutschland verliert vor dem Gericht der Europäischen Union den Streit um die Spielzeug-Grenzwerte!

PRESSEMITTEILUNG Nr.72/14 Luxemburg, den 14. Mai 2014
Urteil in der Rechtssache T-198/12 Deutschland / Kommission

Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wo nach Deutschland seine aktuellen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten darf, erklärt ihn aber in Bezug auf Blei für teilweise nichtig Deutschland hat nicht bewiesen, dass diese Grenzwerte, die dem früheren Standard der EU entsprechen, einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte Im Jahr 2009 erließ die Europäische Union eine neue Spielzeugrichtlinie,  in der sie für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, wie insbesondere Schwermetalle, neue Grenzwerte festlegte.

 Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Auffassung, dass die in seinem Land geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber einen besseren Schutz böten, zumal sie der früheren Spielzeugrichtlinie von 1988 entsprächen.
Es hat daher bei der Kommission beantragt, diese Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Mit Beschluss vom 1. März 2012 hat die Kommission diesen Antrag hinsichtlich Antimon, Arsen und Quecksilber abgelehnt und die Beibehaltung der deutschen Grenzwerte für Blei und Barium nur bis längstens 21. Juli 2013 gebilligt.
Gegen diesen Beschluss hat Deutschland Klage auf Nichtigerklärung erhoben. Außerdem hat Es den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um seine bisherigen Grenzwerte bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache weiterhin anwenden zu können.
Mit Beschluss vom 15.Mai 2013 hat der Präsident des Gerichts der Kommission aufgegeben, die Beibehaltung der fünf deutschen Grenzwerte bis zur Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache zu billigen. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht mit seiner Entscheidung zur Hauptsache die Klage Deutschlands in Bezug auf Arsen, Antimon und Quecksilber ab.

 

Mittwoch, 16. April 2014

Rund 75% aller Beanstandungen von Produkten durch die Aufsichtsbehörden beruhen auf einer falschen Kennzeichnung! Das kann für Unternehmer ziemlich teuer werden und wäre doch leicht vermeidbar.



            



Workshop zur richtigen "Produktkennzeichnung nach ProdSG" bei der IHK Hamburg


Bei der ganztägige Fortbildungsveranstaltungen unter dem Titel: ”Die richtige Produktkennzeichnung, was Hersteller, Importeur und Händler bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt beachten müssen!“ wird umfassend in die Materie eingeführt. 


Die Zielgruppe sind neben Unternehmern, die Mitarbeiter aus Entwicklung, Design, Einkauf, Marketing, Produkt- und Qualitätsmanagement, aus Unternehmen der Industrie, des Handels und dem produzierendem Gewerbe.

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Fortbildung und melden Sie sich bis zum 18.Mai an.


Samstag, 5. April 2014

Vorträge auf der HANNOVER MESSE 2014



Ein Veranstaltungshinweis „Produktsicherheit - auf die richtige Kennzeichnung kommt es an!“

Ein Vortrag zur richtigen Kennzeichnung von Produkte und zu den Auswirkungen einer falschen Kennzeichnung.

Ein wichtiges Thema für Marketing, Einkauf, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung von Herstellern, Importeuren, Exporteuren und Händlern!