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Mittwoch, 14. Mai 2014

Deutschland verliert vor dem Gericht der Europäischen Union den Streit um die Spielzeug-Grenzwerte!

PRESSEMITTEILUNG Nr.72/14 Luxemburg, den 14. Mai 2014
Urteil in der Rechtssache T-198/12 Deutschland / Kommission

Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wo nach Deutschland seine aktuellen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten darf, erklärt ihn aber in Bezug auf Blei für teilweise nichtig Deutschland hat nicht bewiesen, dass diese Grenzwerte, die dem früheren Standard der EU entsprechen, einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte Im Jahr 2009 erließ die Europäische Union eine neue Spielzeugrichtlinie,  in der sie für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, wie insbesondere Schwermetalle, neue Grenzwerte festlegte.

 Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Auffassung, dass die in seinem Land geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber einen besseren Schutz böten, zumal sie der früheren Spielzeugrichtlinie von 1988 entsprächen.
Es hat daher bei der Kommission beantragt, diese Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Mit Beschluss vom 1. März 2012 hat die Kommission diesen Antrag hinsichtlich Antimon, Arsen und Quecksilber abgelehnt und die Beibehaltung der deutschen Grenzwerte für Blei und Barium nur bis längstens 21. Juli 2013 gebilligt.
Gegen diesen Beschluss hat Deutschland Klage auf Nichtigerklärung erhoben. Außerdem hat Es den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um seine bisherigen Grenzwerte bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache weiterhin anwenden zu können.
Mit Beschluss vom 15.Mai 2013 hat der Präsident des Gerichts der Kommission aufgegeben, die Beibehaltung der fünf deutschen Grenzwerte bis zur Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache zu billigen. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht mit seiner Entscheidung zur Hauptsache die Klage Deutschlands in Bezug auf Arsen, Antimon und Quecksilber ab.

 

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