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Donnerstag, 7. Mai 2015

Grillanzünder müssen sicher sein / Hohes Risiko durch Brennspiritus



DSH - Aktion Das Sichere Haus

Hamburg (ots) - Ein Griff, und zusammen mit der Grillkohle landet auch der praktischerweise gleich daneben stehende Brennspiritus im Einkaufswagen - und damit ein hohes Risiko für Brandverletzungen. Darauf weist die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

"Brennspiritus, Benzin, Terpentin oder Petroleum sollten nicht zum Entzünden des Grillfeuers benutzt werden", warnt DSH-Geschäftsführerin Dr. Susanne Woelk. Wenn diese Stoffe verdunsten, entsteht ein hoch explosives, brennbares Gas-Luft-Gemisch in Form einer Glocke mit bis zu drei Metern Durchmesser. 

Beim Anzünden der Grillkohle kann es dann zu einer Verpuffung kommen, die schwere Verbrennungen verursachen kann. Wird direkt in die Glut oder in das Feuer nachgegossen, kann durch den Flammenrückschlag zudem der Brennstoffbehälter aus der Hand gerissen werden. Es droht ein Flammeninferno.

DIN EN 1860-3: Prüf- und Überwachungszeichen für Sicherheit
Feste Anzündhilfen sind eine sichere Alternative. Sie zünden gut, ohne zu verpuffen oder zu explodieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie keine Geschmacksspuren auf dem Grillgut hinterlassen. Die Anzündhilfe sollte für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und muss vor dem Auflegen des Grillguts vollständig abgebrannt sein. 

Ein Hinweis auf sichere Qualität, getestet von einer anerkannten Prüfstelle, ist das Prüf- und Überwachungszeichen DIN EN 1860-3 mit dem Zeichen DIN CERTCO.

Für weitere Informationen finden Sie im Faltblatt oder bei individuellem Beratungsbedarf sprechen Sie mich bitte an.

Mittwoch, 8. April 2015

Greenwashing: Hersteller von Halogenlampen täuschen Verbraucher in Deutschland und der EU



BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Halogenlampen sind die ineffizientesten Lampen im Beleuchtungsregal. Dennoch werden sie mit diversen "Eco"-Bezeichnungen und grünem Verpackungsdesign von vielen großen Markenherstellern verkauft. Das haben sowohl Proben des BUND sowie seiner europäischen Partnerorganisationen aus dem "Coolproducts"-Netzwerk ergeben.

Halogenlampen fressen Strom und Geld
Seit dem so genannten "Glühlampen-Aus" vor einigen Jahren sind Halogenlampen die mit Abstand größten Energieverschwender im Beleuchtungsfachhandel. Sie verbrauchen ein Vielfaches (fünf- bis zehnmal so viel) an Strom für die gleiche Lichtausbaute wie eine vergleichbare LED-Lampe.

Im Rahmen des EU-Energielabels erreichen Halogenlampen maximal eine Energieeffizienzklasse von D oder C. Wohingegen die besten LED-Lampen durch die Effizienzklasse A++ ausgewiesen werden. Zudem erhöht der Einsatz von Halogenlampen die Energiekosten der Verbraucher pro eingesetzter Lampe um etwa einen Euro pro Monat gegenüber einer vergleichbaren LED-Lampe.

Hersteller sollen nicht länger mit Öko-Attributen werben dürfen
Trotzdem bewerben Hersteller wie Osram, Philips, Xavax und Co. ihre Halogenlampen mit Prädikaten wie "Eco", "Eco-Classic" oder "Eco-Superstar". Das ist aus BUND-Sicht Verbrauchertäuschung pur! Verbraucher, die bei den etwas günstigeren Verkaufspreisen von Halogen im Vergleich zu LED diesem Greenwashing auf den Leim gehen, zahlen anschließend Monat für Monat die Zeche – auf Kosten Ihres eigenen Budgets und unseres gemeinsamen Klimas.

Das EU-Recht verbietet ausdrücklich der Verkauf von ineffizienten Leuchtmitteln wie Halogenlampen mit der Bezeichnung "Energiesparlampe" oder ähnlichen Begriffen. Die Bezeichnung "Eco" (zu deutsch: "Öko") ist darin zwar nicht explizit erwähnt. Doch EU-Leitlinien, die für die europäischen Marktaufsichtsbehörden bestimmt sind, betonen eindeutig, dass die Nutzung von Begriffen wie "Eco" genauso rechtlich einzustufen ist wie die unzulässige Bezeichnung als "Energiesparlampe".

Mittlerweile haben BUND-Partner aus dem "Coolproducts"-Netzwerk rechtliche Beschwerden in Frankreich, Dänemark und Schweden eingereicht. In Deutschland hat der Bundesverband Verbraucherzentrale nun ebenfalls entsprechende rechtliche Schritte gegen die irreführenden Produktbezeichnungen eingeleitet.


Mittwoch, 25. März 2015

Effizienz im Internet: Energielabel ist ab 2015 im Online-Handel Pflicht



Pressemitteilung des BUND |Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland



Effizienz im Internet: Energielabel ist ab 2015 im Online-Handel Pflicht



Berlin: Neue gesetzliche Regelungen sollen Verbraucherinnern und Verbrauchern ab dem 1. Januar 2015 erleichtern, sich beim Kauf von Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, ab 2015 auch im Online-Handel Pflicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßen die Neuregelung, äußern aber Zweifel an der Umsetzung: In ihrem gemeinsamen Projekt "MarktChecker" wollen sie prüfen, ob die neuen Bestimmungen tatsächlich im Sinne der Verbraucher und der Umwelt eingehalten werden.



Das Energielabel gibt Informationen zum Stromverbrauch und anderen Produkteigenschaften wie Lärm oder Wasserverbrauch und ist damit eine wichtige Verbraucherinformation. "Die Bedeutung des Internethandels nimmt auch für den Kauf von Elektrogeräten zu. Es ist sinnvoll, dass das Energielabel auch bei Haushaltsgeräten wie Fernsehern, Kühlschränken, Waschmaschinen oder Lampen vorhanden sein muss", sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Energie und Mobilität beim vzbv.



Bislang reichte es im Online-Handel aus, einzelne technische Informationen wie die Energieeffizienzklasse oder Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten anzugeben. Bei Stichproben hatte MarktChecker jedoch im Frühjahr 2014 erhebliche Mängel festgestellt: Elf von 20 geprüften Online-Handelsplattformen hatten Produkte nicht korrekt gekennzeichnet. Anfang 2015 will MarktChecker prüfen, wie die neue Kennzeichnungspflicht beim Energielabel eingehalten wird. "Marktüberwachung ist wichtig, um das Vertrauen der Verbraucher in die Siegel und Produkte zu stärken. Wenn am Ende A draufsteht, aber nicht A drin ist, ist der Verbraucher enttäuscht und das Label umsonst", so Jungbluth.



Über die Farbskala des Energielabels können Verbraucher jetzt auch im Internet leicht erkennen, wie effizient ein Produkt ist. "Das Energielabel ist essenziell, um die Geräteeffizienz und den Stromverbrauch transparent zu machen und es hat seinen Nutzen bereits bewiesen", sagt Robert Pörschmann, Energieeffizienz-Experte vom BUND. Allerdings fordern Umwelt- und Verbraucherschutzverbände schon seit längerer Zeit, die Energieverbrauchsinformationen rund um das Label verständlicher zu gestalten. So werde der Jahresdurchschnittsverbrauch in Kilowattstunden angegeben. Nicht jeder Verbraucher könne diese Information in Stromkosten umrechnen und auf das eigene Nutzerverhalten übertragen.



"Es braucht zusätzliche Instrumente, durch die Verbraucher leichter erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie ein Produkt nutzen. Händler haben viele Möglichkeiten, die Energiefolgekosten von Produkten für Kunden verständlich darzustellen. Indem Händler einfache Energievergleichsrechner oder Apps bereitstellen, können sie den Service für Verbraucher deutlich verbessern", so Pörschmann.


Mittwoch, 11. März 2015

Vortrag auf der Cebit "Wann ist ein Produkt nach ProdSG rechtskonform?"


http://www.cebit.de/sprecher/lutz-gathmann/1425




  



Wann ist ein Produkt nach ProdSG rechtskonform?
“Ein Produkt und unterschiedliche Anforderungen”
 
Vortrag am Donnerstag, 19.03.2015, 11.00 – 12.00 Uhr im Marketingforum Hannover auf der PSI Promotion World Halle 23 Hannover Messe.
 
Das komplette Programm des Marketingforums finden Sie hier.


Montag, 9. Februar 2015

Was sind Verbraucherprodukte?



Text:  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Von A wie Angelhaken bis Z wie Zahnpasta: Als Verbraucherprodukte werden viele verschiedene Erzeugnisse bezeichnet, die Verbraucher täglich verwenden oder „verbrauchen“. Verbraucherprodukte werden normalerweise im Rahmen einer Geschäftstätigkeit von einem Unternehmen in den Verkehr gebracht. Die Unternehmen sorgen für die Sicherheit ihrer Produkte. Behörden prüfen diese Produkte im Rahmen der Marktüberwachung. Aufgrund der großen Bandbreite der Erzeugnisse sind Verbraucherprodukte in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen einzustufen und werden demzufolge von verschiedenen Behörden kontrolliert. Das BVL koordiniert diese Überwachung und veröffentlicht jährliche Berichte.

1. Verbraucherprodukte nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):

Zu Verbraucherprodukten im Rechtsbereich des LFGB zählen neben Lebensmitteln, Futtermitteln und kosmetische Mitteln auch Bedarfsgegenstände, wozu vor allem Lebensmittelkontaktmaterialien, Körperkontaktmaterialien, Spielwaren sowie Wasch- und Reinigungsmittel für den privaten Gebrauch gehören. Es handelt sich also um Produkte, die im engeren Kontakt mit dem Menschen verwendet werden.

Diese Bedarfsgegenstände werden von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer stichprobenartig beim Hersteller und im Handel kontrolliert.

2. Verbraucherprodukte nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):

Im Rechtsbereich des ProdSG wird nicht von „Erzeugnissen“ sondern nur von „Produkten“ gesprochen. Die Produktvielfalt von Verbraucherprodukten nach dem ProdSG ist sehr groß und reicht von großen elektrischen oder mechanischen Geräten über Sicherheitsausrüstungen bis hin zu Spielzeug. Das ProdSG greift immer dann, wenn es kein Spezialrecht gibt, das bereits Regelung für bestimmte Produkte enthält. Einige Produktgruppen werden aber auch unter dem ProdSG über spezielle Verordnungen und Normen geregelt.

Produkte, die unter das ProdSG fallen, werden von den für das ProdSG zuständigen Marktüberwachungsbehörden wie den Regierungsbezirken oder Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.

3. Sonderfall: Marktüberwachung bei Spielwaren

Spielwaren oder Spielzeug wird sowohl vom LFGB reguliert als auch mit einer speziellen Verordnung unter vom ProdSG. Somit besteht die Sondersituation, dass zwei unterschiedliche Arten von Marktüberwachungsbehörden zuständig sind, die unterschiedliche Aspekte betrachten. Unter dem ProdSG sind nur Spielzeuge geregelt, also Produkte für Kinder unter 14 Jahren, während die Bedarfsgegenstände-Verordnung Spielwaren regelt, die auch für Erwachsene zum Spielen gedacht sind. Erotik-"Spielzeug" fällt jedoch nicht darunter.

In der Regel kontrolliert die Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der chemischen Sicherheit der Spielwaren während die ProdSG-Marktüberwachung die anderen Eigenschaften, wie mechanische oder elektrische Sicherheit, kontrollieren.

Dienstag, 27. Januar 2015

IHK Seminar Kennzeichnung von Verbraucherprodukten

Seminar Kennzeichnung von Verbraucherprodukten
Dienstag, 3. März 2015, 9:00 bis 16:30 Uhr.
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg   www.ihk-niederrhein.de
Mercatorstr. 22-24 | D-47051 Duisburg
 
Kontakt und Anmeldung
Stefan Finke Telefon: 0203 2821-269 | Telefax: 0203 285349-269 | finke@niederrhein.ihk.de
 
Info und Anmeldeformular 

Samstag, 10. Januar 2015

Bericht "Gefährliche Produkte 2014" erschienen



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Fakten: Gefährliche Produkte 2014


China ist erneut Spitzenreiter in der "Hitliste" gefährlicher Produkte. Das ergab die statistische Auswertung des Schnellwarnsystems RAPEX, die jährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zentrale Meldestelle in Deutschland herausgegeben wird. 31,5 Prozent aller vom europäischen Schnellwarnsystem im Jahr 2013 erfassten mangelhaften Produkte stammten aus der Volksrepublik. Insgesamt speiste die BAuA 203 Meldungen ins europäische System. Über statistische Auswertungen der Meldungen hinaus beleuchtet der gerade erschienene Informationsdienst "Gefährliche Produkte 2014" das Unfallgeschehen mit Geräten und Maschinen.

Bei den RAPEX-Meldungen verstieß fast die Hälfte der gemeldeten Produkte gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die größte Produktgruppe bildeten dabei die Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit, gefolgt von Kosmetika. Gemeldet wurden hier zum Beispiel Tätowierfarben, Make-up, Hautcremes oder Haarfärbemittel.

Der zweithäufigste Grund für Meldungen waren Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). 39 Prozent der gefährlichen Produkte verstießen gegen diese Rechtsvorschrift. Beanstandet wurden hier fast ausschließlich PKWs und Krafträder. Es bestand in den meisten Fällen eine mechanische Gefährdung, etwa durch Festigkeitsmängel (Bruch) oder scharfe Kanten (Schnittverletzungen).

Den Bericht "Gefährliche Produkte 2014" gibt es im neuen Produktsicherheitsportal der BAuA im PDF-Format unter www.produktsicherheitsportal.de