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Donnerstag, 7. Februar 2013

Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA) heruntergeladen werden.

Sonntag, 20. Januar 2013

Verbot für Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung

Ab 3. März 2013 ist die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Donnerstag, 10. Januar 2013

Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe


Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr 2012.
Dieser Bericht enthält:
- erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden "ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes,
- eine Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012, für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren Rechtsvorschriften unterliegt.

Quelle: BAuA

Samstag, 29. Dezember 2012

Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten


Die Kommission muss entsprechend der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassen, wenn diese Produkte ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und große Unterschiede in den Leistungsniveaus bei gleichwertigen Funktionen aufweisen.

Aus diesem Grund wurde am 26. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung Nr. 874/2012 "zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" veröffentlicht.

Durch die jetzt veröffentlichte Verordnung werden neue Bestimmungen festgelegt, um den Lieferanten durch das Energieetikett dynamische Anreize dafür zu bieten, die Energieeffizienz elektrischer Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen.

Die noch bis zum 1. September 2013 gültige Richtlinie 98/11/EG ist auf bestimmte Technologien innerhalb der Kategorie der Haushaltslampen beschränkt. Damit das Etikett aber auch zur Verbesserung der Energieeffizienz anderer Lampentechnologien verwendet werden kann, sollen zukünftig auch Lampen mit gebündeltem Licht, Niedrigstvoltlampen, Leuchtdioden und Lampen, die überwiegend für professionelle Beleuchtungszwecke verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 874/2012 fallen.

Leuchten werden oftmals mit eingebauten oder mitgelieferten Lampen verkauft. Ergänzend zu den Anforderungen für Lampen soll die Verordnung auch dafür sorgen, dass die Verbraucher über die Kompatibilität einer Leuchte mit Energiesparlampen und über die Energieeffizienz der zur Leuchte gehörenden Lampe informiert werden.
Quelle: CE News

Mittwoch, 21. November 2012

“Der kalte Atem eines Gesetzes”


 “Der kalte Atem eines Gesetzes, ein Jahr ProdSG”

Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz hält die Anbieter entweder in Atem oder setzt bei ihnen einfach nur Verdrängungsmechanismen frei. Dabei kann das Gesetz ernste Folgen haben.

„trend and style“ das Handelsmagazin für Geschenke, Home-Deco und Lifestyle berichtet unter dem Titel “ Der kalte Atem eines Gesetzes” in seiner aktuellen “Winterausgabe
2012” über das Produktsicherheitsgesetz ProdSG und seine Auswirkungen auf die Branche.

Der komplette Artikel und weitere Artikel zu dem Thema in der Presseschau

Freitag, 9. November 2012

Die EU bietet einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher!

Auf den EU Seiten gibt es einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher.

Mit Hilfe einer Suchmaschine werden die europäischen Verbraucher in die Lage versetzt nach grünen, umweltfreundlichen, Produkten und Dienstleistungen (ohne Nahrungsmittel und Medikamente) von hoher Qualität zu suchen und zu unterscheiden. Informieren Sie sich über Produkte aus dem jeweiligen EU-Land, das EU-Umweltzeichen und wo man sie erwerben kann bzw. nutzen kann.

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die richtige Produktkennzeichnung ein Workshop für Firmen


Die Kennzeichnungspflichten mit oder ohne CE, nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen Bußgelder zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro, also nichts was man auf die leichte Schulter nehmen könnte. 

Darum ist es wichtig die Produkte richtig zu kennzeichnen und die richtigen Unterlagen für jedes Produkt zu erstellen. Hier setzt der Workshop an und schärft den Blick für die Beantwortung der Frage: 

„Was ich als Hersteller, Importeur oder Händler bei meinen Produkten beachten muss, wenn ich sie auf dem Markt bereitstelle?“

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Design, Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann.
 
Dabei geht es vorrangig um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft. 

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Veranstaltung Workshop Produktkennzeichnung nach ProdSG









Im Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft getreten und die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.

Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung / CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick dafür schärfen, was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen.

Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Entwicklung, Design, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen und erfüllen kann, dabei geht es konkret um die praktische Anwendung und Umsetzung im Tagesgeschäft.

Zwei Termine stehen 2013 beim HKBiS in Hamburg zur Verfügung, klicken Sie hierfür weitere Informationen.  

Donnerstag, 13. September 2012

Schadstoffe in Produkten? Der Strichcode verrät es!



Spielzeuge, Kleidungsstücke oder andere Alltagsgegenstände können Schadstoffe enthalten. 

Mit einem neuen Online-Formular können Sie jedoch ab sofort jedes Produkt auf besonders besorgnis-erregende Chemikalien überprüfen. 

Sie müssen nur die Nummer unter dem Strichcode des Produktes eintragen und stellen sofort online eine Anfrage an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur. 

Innerhalb von 45 Tagen müssen Sie kostenlos eine Antwort erhalten – unabhängig davon, ob Sie das Produkt kaufen oder nicht. 

Ihr Recht auf Auskunft bei Händlern, Herstellern oder Importeuren und auch direkt in jedem Geschäft gründet auf einer Bestimmung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. 

Sie gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt und soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Stoffen schützen.
 

Das neue Online-Formular wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und UBA zusammen entwickelt. 



Mittwoch, 5. September 2012

Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug



Aktualisierte Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom  August 2012

Spielzeug muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein kann.

Bereits bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.

Für Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen, beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert überschreitet.

Für Arsen und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen Hautveränderungen beitragen.