Bei neuen Produkten besteht ein großer Informationsbedarf, bezüglich geltender Anforderungen zur Produktsicherheit, bei der EU Markteinführung. Spezialwissen und Erfahrung sind nötig um alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, CE Vorschriften und relevanten Normen etc. zu kennen. Nur eine gute Beratung im Vorfeld, kann helfen teure Fehler bis hin zu Nachrüstung und Produktrückruf, zu vermeiden.
Donnerstag, 7. Februar 2013
Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA)
Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln
Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten
Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig.
Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA) heruntergeladen werden.
Sonntag, 20. Januar 2013
Verbot für Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung
Ab 3. März 2013 ist
die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz in der EU verboten. Zudem
müssen alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte
erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu
gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren
zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem
Einschlag stammen könnte.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) soll hierzu insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, regeln. Ein entsprechender, vom BMELV ausgearbeiteter Gesetzesentwurf wurde im November 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein, soweit es um Holz oder Holzprodukte aus einem Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geht. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Donnerstag, 10. Januar 2013
Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe
Gefährliche Produkte (Ausgabe 2012/02) - Sonderausgabe
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in der Reihe
"Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit" mit
diesem Bericht eine Sonderauswertung der normalerweise jährlich erarbeiteten
Statistiken vor. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr
2012.
Dieser
Bericht enthält:
-
erstmalig eine Auswertung von über das ICSMS-System (Internetbasiertes,
Computergestütztes System zur Marktüberwachung) von Verbrauchern an die
Behörden gemeldeten gefährlichen Produkte (im Folgenden
"ICSMS-Behördenmeldungen" genannt)
- eine
aktualisierte Auswertung der Rückrufe im Bereich des
Produktsicherheitsgesetzes,
- eine
Sonderauswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Der
betrachtete Zeitraum umfasst jeweils das Jahr 2011 und das 1. Halbjahr 2012,
für die tödlichen Arbeitsunfälle die Jahre 2009 - 2011.
Bei
dieser Betrachtung werden grundsätzlich nur Produkte, die dem ProdSG
unterliegen, einbezogen. Produkte, die (auch) einer anderen Rechtsvorschrift
wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
(LFGB) zuzuordnen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z. B. in
Fällen, in denen die gesetzliche Zuordnung strittig ist oder das betroffene
Produkt aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet mehreren
Rechtsvorschriften unterliegt.
Quelle: BAuA
Quelle: BAuA
Samstag, 29. Dezember 2012
Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten
Die Kommission muss entsprechend der Richtlinie 2010/30/EU delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte erlassen, wenn diese Produkte ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und große Unterschiede in den Leistungsniveaus bei gleichwertigen Funktionen aufweisen.
Aus diesem Grund wurde am 26. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung Nr. 874/2012 "zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten" veröffentlicht.
Durch die jetzt veröffentlichte Verordnung werden neue Bestimmungen festgelegt, um den Lieferanten durch das Energieetikett dynamische Anreize dafür zu bieten, die Energieeffizienz elektrischer Lampen weiter zu verbessern und die Marktumstellung auf energieeffiziente Technologien zu beschleunigen.
Die noch bis zum 1. September 2013 gültige Richtlinie 98/11/EG ist auf bestimmte Technologien innerhalb der Kategorie der Haushaltslampen beschränkt. Damit das Etikett aber auch zur Verbesserung der Energieeffizienz anderer Lampentechnologien verwendet werden kann, sollen zukünftig auch Lampen mit gebündeltem Licht, Niedrigstvoltlampen, Leuchtdioden und Lampen, die überwiegend für professionelle Beleuchtungszwecke verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 874/2012 fallen.
Leuchten werden oftmals mit eingebauten oder mitgelieferten Lampen verkauft. Ergänzend zu den Anforderungen für Lampen soll die Verordnung auch dafür sorgen, dass die Verbraucher über die Kompatibilität einer Leuchte mit Energiesparlampen und über die Energieeffizienz der zur Leuchte gehörenden Lampe informiert werden.
Quelle: CE News
Mittwoch, 21. November 2012
“Der kalte Atem eines Gesetzes”
“Der kalte Atem eines Gesetzes, ein Jahr ProdSG”
Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz hält die Anbieter entweder in Atem oder setzt bei ihnen einfach nur Verdrängungsmechanismen frei. Dabei kann das Gesetz ernste Folgen haben.
„trend and style“ das Handelsmagazin für Geschenke, Home-Deco und Lifestyle berichtet unter dem Titel “ Der kalte Atem eines Gesetzes” in seiner aktuellen “Winterausgabe 2012” über das Produktsicherheitsgesetz ProdSG und seine Auswirkungen auf die Branche.
Der komplette Artikel und weitere Artikel zu dem Thema in der Presseschau
„trend and style“ das Handelsmagazin für Geschenke, Home-Deco und Lifestyle berichtet unter dem Titel “ Der kalte Atem eines Gesetzes” in seiner aktuellen “Winterausgabe 2012” über das Produktsicherheitsgesetz ProdSG und seine Auswirkungen auf die Branche.
Der komplette Artikel und weitere Artikel zu dem Thema in der Presseschau
Freitag, 9. November 2012
Die EU bietet einen neuen Service für umweltbewusste Verbraucher!
Auf den EU Seiten gibt es einen neuen
Service für umweltbewusste Verbraucher.
Mit Hilfe einer Suchmaschine werden die europäischen
Verbraucher in die Lage versetzt nach grünen, umweltfreundlichen, Produkten und
Dienstleistungen (ohne Nahrungsmittel und Medikamente) von hoher Qualität zu suchen
und zu unterscheiden. Informieren Sie sich über Produkte aus dem jeweiligen EU-Land,
das EU-Umweltzeichen und wo man sie erwerben kann bzw. nutzen kann.
Dienstag, 16. Oktober 2012
Die richtige Produktkennzeichnung ein Workshop für Firmen
Die Kennzeichnungspflichten mit oder ohne CE, nach dem neuen
Produktsicherheitsgesetz sind vielfältig und für den sicherheitstechnischen
Laien eher unübersichtlich.
Doch bei falscher oder fehlender Kennzeichnung drohen
Bußgelder zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro, also nichts was man auf die
leichte Schulter nehmen könnte.
Darum ist es wichtig die Produkte richtig zu kennzeichnen und die richtigen Unterlagen für jedes Produkt zu erstellen. Hier setzt der Workshop an und schärft den
Blick für die Beantwortung der Frage:
„Was ich als Hersteller, Importeur oder
Händler bei meinen Produkten beachten muss, wenn ich sie auf dem Markt
bereitstelle?“
Der Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus
Design, Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt
Schritt für Schritt an die Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw.
zeigt Wege auf, wie man die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der
Markteinführung erkennen und erfüllen kann.
Dabei geht es vorrangig um die praktische Anwendung und
Umsetzung im Tagesgeschäft.
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Veranstaltung Workshop Produktkennzeichnung nach ProdSG
Im Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz
ProdSG in Kraft getreten und die Kennzeichnungspflichten nach dem neuen
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind vielfältig und für den
sicherheitstechnischen Laien eher unübersichtlich.
Doch
bei falscher oder fehlender Kennzeichnung / CE-Kennzeichnung drohen Bußgelder
von bis zu 100.000 Euro. Hier setzt unser Workshop an und lässt Sie Ihren Blick
dafür schärfen, was Sie als Hersteller, Importeur oder Händler bei der
Bereitstellung Ihrer Produkte beachten müssen.
Der
Workshop ist speziell angelegt für Mitarbeiter aus Entwicklung, Design,
Einkauf, Qualitätsmanagement und Marketing, er führt Schritt für Schritt an die
Materie heran und gibt Instrumente an die Hand bzw. zeigt Wege auf, wie man die
gesetzlichen Anforderungen an die Produkte, vor der Markteinführung erkennen
und erfüllen kann, dabei geht es konkret um die praktische Anwendung und
Umsetzung im Tagesgeschäft.
Zwei
Termine stehen 2013 beim HKBiS in Hamburg zur Verfügung, klicken Sie hierfür weitere Informationen.
Donnerstag, 13. September 2012
Schadstoffe in Produkten? Der Strichcode verrät es!
Mit einem neuen Online-Formular können Sie jedoch ab sofort jedes Produkt auf
besonders besorgnis-erregende Chemikalien überprüfen.
Sie müssen nur die Nummer
unter dem Strichcode des Produktes eintragen und stellen sofort online eine Anfrage
an den verantwortlichen Hersteller oder Importeur.
Innerhalb von 45 Tagen
müssen Sie kostenlos eine Antwort erhalten – unabhängig davon, ob Sie das
Produkt kaufen oder nicht.
Ihr Recht auf Auskunft bei Händlern, Herstellern
oder Importeuren und auch direkt in jedem Geschäft gründet auf einer Bestimmung
der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Sie gilt als eines der strengsten
Chemikaliengesetze der Welt und soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Stoffen
schützen.
Das neue
Online-Formular wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und
UBA zusammen entwickelt.
Mittwoch, 5. September 2012
Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug
Aktualisierte
Stellungnahme Nr. 034/2012 des Bundesinstitut für Risikobewertung vom August 2012
Spielzeug
muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Dies muss
bei
der Festlegung von Grenzwerten für Spielzeug in besonderer Weise berücksichtigt
werden, da Kinder täglich mehrere Stunden mit Spielen beschäftigt sind und
daher Spielzeug für sie eine wichtige Expositionsquelle für Schwermetalle sein
kann.
Bereits
bei den Beratungen zu der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hatte das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hingewiesen, dass die neuen
Regelungen teilweise das Schutzniveau für Kinder verschlechtern. So sind für
die Elemente Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber Grenzwerte
vorgesehen, die eine höhere Aufnahme aus Spielzeug erlauben als die alten
Regelungen (Tabelle 1). Nach Auffassung des BfR sind diese zulässigen höheren
Aufnahmemengen für einige dieser Schwermetalle aus gesundheitlicher Sicht und
aus Gründen der Vorsorge nicht zu akzeptieren.
Für
Arsen und Blei sollte bei der Festlegung der Grenzwerte das ALARA-Prinzip zur
Anwendung kommen. ALARA steht für „As Low As Reasonably Achievable“ und
bedeutet, dass die Exposition gegenüber einem Stoff so weit wie
vernünftigerweise erreichbar reduziert werden soll. Das ALARA-Prinzip kommt zur
Anwendung, wenn für einen Stoff aus toxikologischer Sicht kein sicherer
Schwellenwert abgeleitet werden kann, bis zu dem ein gesundheitliches Risiko
praktisch ausgeschlossen ist, oder wenn bereits die Aufnahme aus anderen Quellen,
beispielsweise Nahrung und Trinkwasser, einen solchen Schwellenwert
überschreitet.
Für Arsen
und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen
Bereich. Blei kann in zu hohen Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern negativ
beeinflussen, und Arsen kann zur Entstehung von Krebs oder kritischen
Hautveränderungen beitragen.
Abonnieren
Posts (Atom)


